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Regional

Gründungsberatung Sachsen: Coaches, Förderung und Anlaufstellen

Von Martin StiffelAktualisiert am 7 Min. Lesezeit

In Sachsen wurden 2025 so viele Gewerbe angemeldet wie seit Jahren nicht. Bei der Förderung von Gründungsberatung ist die Lage dagegen zweigeteilt: Ein sächsisches Programm läuft, ein zweites nimmt seit Februar 2025 keine Anträge mehr an. Wer die beiden verwechselt, plant mit Geld, das es nicht gibt. Dieser Überblick zeigt dir, was aktuell wirklich geht.

Wie sieht das Gründungsgeschehen in Sachsen aus?

2025 wurden in Sachsen 28.704 Gewerbe angemeldet, ein Plus von 8,4 Prozent gegenüber den 26.484 Anmeldungen des Vorjahres. Dem standen 25.376 Abmeldungen gegenüber, die mit plus 0,5 Prozent praktisch auf Vorjahresniveau blieben. Unter dem Strich ist Sachsen also gewachsen, und zwar spürbar. Am stärksten zog der Handel an mit 6.611 Anmeldungen und einem Plus von 16,2 Prozent, gefolgt vom Baugewerbe mit 2.680 Anmeldungen und plus 4,4 Prozent. (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gewerbeanzeigen, Stand 25. Februar 2026.)

Das ist deshalb bemerkenswert, weil 2024 noch ein Stillstandsjahr war: plus 0,1 Prozent gegenüber 2023. Der Sprung 2025 ist keine Fortschreibung eines Trends, sondern eine echte Trendwende. Wenn du gerade überlegst zu gründen, bist du in guter Gesellschaft. Was der erste Schritt konkret bedeutet, steht in Selbstständig machen: die komplette Anleitung und in Gewerbe anmelden.

Sächsische Landesförderung: Was läuft, was gestoppt ist

Sachsen fördert Beratung über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Der entscheidende Punkt: Es sind zwei getrennte Programme mit völlig unterschiedlichem Status. Sie werden ständig verwechselt, auch von Beratern.

Läuft: ESF-Plus-Förderung von Gründungsberatungen

Das ist das Programm für die Zeit vor der Gründung. Rechtsgrundlage ist die ESF-Plus-Förderrichtlinie Gründungsberatung 2021 bis 2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Bewilligungsstelle ist die SAB. Die Eckdaten:

  • 400 € je Tagwerk (ein Tagwerk sind 8 Stunden) bei einer Neugründungsberatung, maximal 5 Tagwerke, also höchstens 2.000 €. Mindestens müssen es 2 Tagwerke sein.
  • Bei einer Unternehmensnachfolge: 500 € je Tagwerk, maximal 10 Tagwerke, also bis zu 5.000 €.
  • Es ist eine Festbetragsfinanzierung, keine prozentuale Bezuschussung. Kostet dein Berater mehr als 400 € am Tag, trägst du die Differenz selbst.
  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Sachsen, Antrag vor der Gewerbeanmeldung, ein Nachweis über kaufmännische Vorbildung oder ein Gründerseminar mit mindestens 15 Unterrichtsstunden.
  • Nur einmal in fünf Jahren. Ausgeschlossen sind unter anderem Gründungen von Steuerberatungs-, Anwalts- und Unternehmensberatungskanzleien.

Wichtig: Wenn du den Beratervertrag vor dem Antrag unterschreibst, ist die Förderung weg. Diese Reihenfolge gilt bei fast allen Beratungsprogrammen, und sie kostet regelmäßig Leute Geld.

Gestoppt: Beratungsförderung Betriebsberatung und Coaching

Das ist das Programm für bestehende Unternehmen, also die Zeit nach der Gründung. Es ist seit dem 20. Februar 2025 mit einem Antragsstopp belegt. Grund war zunächst die vorläufige Haushaltsführung des Freistaats ab Januar 2025. Nach dem Doppelhaushalt 2025/2026 stehen für dieses Programm keine Mittel bereit. Wer also nach der Gründung ein bezuschusstes Coaching sucht, findet es in Sachsen derzeit nicht auf Landesebene, sondern muss über den Bund gehen.

Diese Lücke ist der praktisch wichtigste Punkt des ganzen Artikels: Vor der Gründung fördert das Land, nach der Gründung der Bund. Wer das weiß, verliert keine Zeit mit Anträgen, die nicht angenommen werden.

BAFA-Förderung: 80 Prozent für Sachsen, außer in Leipzig

Das Bundesprogramm heißt Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, umgangssprachlich meist BAFA-Förderung. Es greift nach der Gründung und ist damit genau der Weg, der in Sachsen offen ist, während die Landes-Betriebsberatung pausiert.

  • Sachsen zählt zu den neuen Bundesländern: 80 Prozent Zuschuss, maximal 2.800 €. Zum Vergleich: In den alten Bundesländern sind es 50 Prozent und höchstens 1.750 €.
  • Die große Ausnahme: die Region Leipzig. Die Förderrichtlinie nennt den Geltungsbereich der alten Bundesländer ausdrücklich „mit Land Berlin und Region Leipzig“. Wer seine Betriebsstätte in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig oder im Landkreis Nordsachsen hat, bekommt also nur 50 Prozent und maximal 1.750 €, obwohl er in Sachsen sitzt. Das ist ein Unterschied von 1.050 € und wird fast überall übersehen. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht dein Privatwohnsitz.
  • Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 € förderfähigen Beratungskosten je Beratung. Bei 80 Prozent trägst du also im Idealfall nur 700 € selbst.
  • Maximal 5 Beratungen bis zum 31. Dezember 2026, davon höchstens 2 pro Jahr.
  • Seit dem 15. November 2025 berechnet die BAFA den Zuschuss bei Antragstellern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, auf den Brutto-Rechnungsbetrag statt wie früher auf netto. Für Kleinunternehmer ist das eine spürbare Verbesserung. Dieser Punkt steht als Praxishinweis auf der BAFA-Seite, nicht in der Förderrichtlinie selbst.
  • Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor dem Antrag ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Danach entfällt diese Pflicht.

Die Reihenfolge ist entscheidend: erst der Online-Antrag beim BAFA, dann das Informationsschreiben der Leitstelle abwarten, dann den Beratervertrag schließen, dann beraten lassen. Rückwirkend gefördert wird nichts. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Vertragsabschluss. Wenn das Formular nach der Leitstelle fragt: Die DIHK hat bisher immer gepasst. Alle Details stehen in BAFA-Förderung für Gründer.

Kostenfrei über die Arbeitsagentur: AVGS und Gründungszuschuss

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ausstellen. Damit ist ein Gründungscoaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger für dich vollständig kostenfrei. Es gibt keinen Eigenanteil.

Der Haken: Der AVGS ist in aller Regel eine Ermessensleistung. Du hast keinen automatischen Anspruch, es entscheidet die Vermittlungsfachkraft. Was das in der Praxis bedeutet und wie du das Gespräch vorbereitest, steht in AVGS beantragen. Worauf du bei der Trägerwahl achtest, klärt Maßnahmenummer prüfen, und was ein Coaching wert ist, steht in Was kostet AVGS-Coaching wirklich?.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III sichert nicht die Beratung, sondern deinen Lebensunterhalt in der Startphase. In der ersten Phase bekommst du bis zu 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung. In der zweiten Phase können bis zu 9 weitere Monate mit den 300 € folgen. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Auch das ist eine Ermessensleistung. Mehr dazu in Gründungszuschuss und im Vergleich mit dem Einstiegsgeld in Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?.

Geld für die Gründung selbst: SAB und KfW

Beratung ist das eine, Kapital das andere. Zwei Wege sind für sächsische Gründungen die naheliegendsten:

  • SAB-Mikrodarlehen: bis zu 30.000 €, Zinssatz 2 Prozent pro Jahr, Laufzeit bis 6 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Nutzbar für Neugründung, Wiedergründung, Nachfolge oder den Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent. Verlangt wird ein tragfähiges Konzept.
  • KfW ERP-Gründerkredit StartGeld: seit dem 1. Dezember 2025 bis zu 200.000 € statt zuvor 125.000 €, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos der Hausbank, was die Zusage deutlich wahrscheinlicher macht. Details in KfW-Gründerkredit.

Wenn du noch nicht weißt, wie viel Kapital du überhaupt brauchst, hilft dir Finanzierungsplan erstellen. Und falls du ganz ohne Eigenkapital startest, lies Gründen ohne Eigenkapital.

Gründercoaches in Sachsen finden

In unserem Verzeichnis findest du die Beraterinnen und Berater aus Sachsen gebündelt unter Gründercoaches in Sachsen. Eine Auswahl:

Drei Prüffragen bei der Auswahl: Passt die Branchenerfahrung zu deinem Vorhaben? Ist der Coach AZAV-zertifiziert, falls du mit einem AVGS kommst? Und ist er beim BAFA gelistet, falls du nach der Gründung die 80 Prozent nutzen willst? Der letzte Punkt wird in Sachsen oft übersehen, ist aber gerade hier bares Geld wert. Worauf du sonst achtest, steht in Wie finde ich einen guten AVGS-Coach?.

Kammern, Netzwerke und Anlaufstellen

Der kostenfreie Erstkontakt läuft in Sachsen meist über die Kammern. Sie stellen außerdem die fachkundige Stellungnahme aus, die du für den Gründungszuschuss brauchst.

  • Industrie- und Handelskammern: IHK Dresden, IHK zu Leipzig und IHK Chemnitz beraten kostenfrei zu Konzept, Anmeldung und Fördermitteln.
  • Handwerkskammern: HWK Dresden, HWK zu Leipzig mit dem Starter-Center und HWK Chemnitz, zuständig für alle zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke.
  • Hochschulnahe Gründernetzwerke: dresden|exists an der TU Dresden, SMILE an der Universität Leipzig sowie SAXEED für Chemnitz, Zwickau, Mittweida und Freiberg.
  • futureSAX: die Innovations- und Gründungsplattform des Freistaats, unter anderem mit Wettbewerben und Vernetzungsformaten.
  • Sächsische Aufbaubank (SAB): Bewilligungsstelle für die Landesprogramme und erste Adresse für Fragen zur Gründungsfinanzierung.

Ein realistischer Ablauf sieht so aus: Erstgespräch bei der Kammer, dann die ESF-Plus-Gründungsberatung beantragen, solange du noch nicht angemeldet bist, parallel die Finanzierung klären, und nach der Gründung die BAFA-Förderung für das erste Jahr einplanen. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, kommt der AVGS als kostenfreie Variante davor. Der Ablauf im Detail steht in Gründen aus der Arbeitslosigkeit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung der Gründungsberatung in Sachsen?

Über die ESF-Plus-Gründungsberatung der SAB gibt es 400 € je Tagwerk für höchstens 5 Tagwerke, also maximal 2.000 €. Bei einer Unternehmensnachfolge sind es 500 € je Tagwerk für bis zu 10 Tagwerke, also maximal 5.000 €. Es handelt sich um Festbeträge, nicht um eine prozentuale Erstattung.

Stimmen die 75 Prozent und 6.000 €, die man online zur sächsischen Beratungsförderung liest?

Nein. Diese Zahlen stammen aus der Förderperiode 2007 bis 2013 und werden auf einzelnen Ratgeberseiten seit über zehn Jahren nicht aktualisiert. Gültig sind die Festbeträge von 400 € beziehungsweise 500 € je Tagwerk.

Kann ich als bereits gegründetes Unternehmen in Sachsen ein Coaching bezuschusst bekommen?

Über das Land derzeit nicht. Die SAB-Beratungsförderung für Betriebsberatung und Coaching hat seit dem 20. Februar 2025 einen Antragsstopp, ausgelöst durch die Haushaltslage des Freistaats. Der offene Weg ist die BAFA-Förderung des Bundes mit 80 Prozent Zuschuss.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung in Sachsen?

80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 €. Der Zuschuss beträgt damit höchstens 2.800 € je Beratung. Sachsen gehört in der Förderrichtlinie zu den neuen Bundesländern. Ausgenommen ist die Region Leipzig, die dort gemeinsam mit den alten Bundesländern und Berlin steht.

Gilt in Leipzig ein anderer BAFA-Satz als im übrigen Sachsen?

Ja. Die Region Leipzig, also die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Landkreis Nordsachsen, wird in der Förderrichtlinie dem Geltungsbereich der alten Bundesländer zugeordnet. Dort gelten 50 Prozent und maximal 1.750 € statt 80 Prozent und 2.800 €. Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht dein Wohnsitz.

Muss ich den Antrag stellen, bevor ich mit der Beratung anfange?

Ja, und zwar bei allen genannten Programmen. Bei der BAFA gilt bereits der Abschluss des Beratervertrags als Beginn der Beratung. Bei der sächsischen ESF-Plus-Gründungsberatung muss der Antrag zusätzlich vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden. Rückwirkende Förderung gibt es nicht.

Was kostet mich ein AVGS-Gründungscoaching in Sachsen?

Nichts, sofern der Gutschein vor Beginn des Coachings bewilligt ist und du ihn bei einem AZAV-zertifizierten Träger einlöst. Abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter.

Wie viele Gründungen gibt es in Sachsen pro Jahr?

2025 wurden in Sachsen 28.704 Gewerbe angemeldet, ein Plus von 8,4 Prozent gegenüber 26.484 im Jahr 2024. Die Abmeldungen lagen bei 25.376 und damit fast unverändert. Quelle ist das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen mit Stand vom 25. Februar 2026.

Wie viel Kredit bekomme ich als Gründer in Sachsen?

Das SAB-Mikrodarlehen reicht bis 30.000 € bei 2 Prozent Zins und bis zu 6 Jahren Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr. Der KfW ERP-Gründerkredit StartGeld geht seit dem 1. Dezember 2025 bis 200.000 €, davon bis zu 80.000 € Betriebsmittel.

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