Du bist arbeitslos und überlegst, dich selbstständig zu machen? Das ist kein Notnagel, sondern für viele der beste Zeitpunkt. Der Staat unterstützt genau diesen Schritt: mit Geld für den Start und mit kostenlosem Coaching. In diesem Guide bekommst du den kompletten Überblick, welche Förderung für dich gilt, wie viel drin ist und wie du vorgehst. Ohne Behördendeutsch.


Inhalt

  1. Lohnt es sich, aus der Arbeitslosigkeit zu gründen?
  2. ALG I oder Bürgergeld: welche Förderung gilt für dich?
  3. Gründungszuschuss: die Förderung bei ALG I
  4. Einstiegsgeld: die Förderung bei Bürgergeld
  5. AVGS: kostenloses Gründercoaching vor dem Start
  6. Zuschüsse für Ausstattung: die Leistungen nach Paragraf 16c
  7. In 6 Schritten aus der Arbeitslosigkeit gründen
  8. Die häufigsten Fehler
  9. Häufige Fragen zum Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Lohnt es sich, aus der Arbeitslosigkeit zu gründen?

Kurze Antwort: ja, oft mehr als aus einer sicheren Anstellung. Du hast Zeit, du hast Zugang zu Förderprogrammen, die es sonst nicht gibt, und du kannst deine Idee mit einem finanziellen Polster aufbauen.

Der entscheidende Punkt ist das Timing. Die wichtigen Förderungen musst du beantragen, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest. Wer erst gründet und dann fragt, verschenkt in der Regel bares Geld. Lies also weiter, bevor du irgendetwas beim Gewerbeamt oder Finanzamt einreichst.

Zwei Dinge entscheiden darüber, welche Förderung dir offensteht: ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehst, und wie viel Restanspruch du noch hast.

ALG I oder Bürgergeld: welche Förderung gilt für dich?

Das ist die wichtigste Weichenstellung. Von deiner Leistungsart hängt ab, welches Förderprogramm greift.

Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I)? Dann ist der Gründungszuschuss dein Weg. Er ist an dein ALG I gekoppelt und deutlich höher als das Einstiegsgeld.

Du beziehst Bürgergeld (die Grundsicherung nach dem SGB II)? Dann kommt das Einstiegsgeld vom Jobcenter infrage, zusätzlich zu deinem laufenden Bürgergeld.

Wichtig zur Einordnung: Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur Neuen Grundsicherung umgebaut, die Leistung heißt künftig Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert, für Alleinstehende sind das 563 Euro im Monat (Bundesregierung, Stand: Juli 2026). Die Förderinstrumente Einstiegsgeld und die Zuschüsse nach Paragraf 16c bleiben bestehen.

Beide Wege lassen sich zusätzlich mit einem AVGS-Gutschein für kostenloses Gründercoaching kombinieren. Dazu unten mehr.

Gründungszuschuss: die Förderung bei ALG I

Der Gründungszuschuss nach Paragraf 93 SGB III ist die stärkste Förderung für Gründerinnen und Gründer aus dem ALG-I-Bezug. Er läuft in zwei Phasen:

Phase 1 (6 Monate): Du bekommst dein Arbeitslosengeld I in gewohnter Höhe weiter, plus 300 Euro pauschal pro Monat für deine soziale Absicherung.

Phase 2 (weitere 9 Monate): Das ALG I entfällt, du bekommst weiterhin 300 Euro pro Monat. Diese zweite Phase wird nur bewilligt, wenn du nachweist, dass deine Selbstständigkeit läuft.

Insgesamt fördert dich der Gründungszuschuss also bis zu 15 Monate. Er ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Damit du ihn bekommst, müssen drei Dinge stimmen: Du hast bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I, du machst dich hauptberuflich selbstständig, und du legst eine fachkundige Stellungnahme vor, die deiner Idee Tragfähigkeit bescheinigt (Bundesagentur für Arbeit, Stand: Juli 2026).

Ein Punkt, den viele unterschätzen: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Dein Antrag und deine fachkundige Stellungnahme müssen also überzeugen. Alle Details findest du im ausführlichen Ratgeber zum Gründungszuschuss.

Gut zu wissen: Ein Gründercoaching kannst du dir oft komplett von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, über einen AVGS-Gutschein. Du zahlst dann nichts.

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Einstiegsgeld: die Förderung bei Bürgergeld

Beziehst du Bürgergeld, ist das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II dein Instrument. Es ist eine zusätzliche Leistung des Jobcenters, die du zu deinem laufenden Bürgergeld dazubekommst, wenn du eine hauptberufliche Selbstständigkeit startest.

Die Höhe ist individuell. Als Grundbetrag setzt das Jobcenter häufig rund 50 Prozent des Regelbedarfs an. Bei einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende sind das etwa 281,50 Euro im Monat. Je nach Bedarf, Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe deiner Bedarfsgemeinschaft kann das Jobcenter auch mehr bewilligen (Bundesagentur für Arbeit, Stand: Juli 2026). Gezahlt wird bis zu 24 Monate.

Voraussetzung: Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig, du bist persönlich geeignet, und deine Selbstständigkeit hat gute Aussichten, dich mittelfristig aus dem Bürgergeld herauszuführen. Auch das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Und auch hier gilt: Antrag stellen, bevor du loslegst. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Ratgeber Einstiegsgeld beantragen.

Du bist unsicher, welche der beiden Förderungen für dich gilt? Der Vergleich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellt beide direkt gegenüber.

AVGS: kostenloses Gründercoaching vor dem Start

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach Paragraf 45 SGB III ist der oft übersehene Joker. Damit übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten für ein professionelles Gründercoaching komplett. Du zahlst nichts, das Amt überweist direkt an den zugelassenen Coach.

Ein AVGS-Gründercoaching hilft dir genau bei den Dingen, an denen viele scheitern: eine tragfähige Geschäftsidee, ein sauberer Businessplan, ein realistischer Finanzplan und eine klare Positionierung. Und ganz praktisch: Ein zugelassener Coach kann auch die fachkundige Stellungnahme für deinen Gründungszuschuss erstellen.

Anspruch haben grundsätzlich Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend gemeldet sind. Beim ALG-I-Bezug kann es eine Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit geben. Wie beim Gründungszuschuss ist auch der AVGS eine Ermessensentscheidung, kein Automatismus. Mehr dazu in unseren Ratgebern AVGS beantragen und Gründungscoaching mit AVGS.

Zuschüsse für Ausstattung: die Leistungen nach Paragraf 16c

Wer Bürgergeld bezieht, kann zusätzlich zum Einstiegsgeld Sachmittel gefördert bekommen. Grundlage ist Paragraf 16c SGB II, die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen.

Das Jobcenter kann dir Zuschüsse und Darlehen für Anschaffungen geben, die für deine Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind, etwa Werkzeug, Technik oder Ausstattung. Der Zuschuss ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt, ein zusätzliches Darlehen ist der Höhe nach nicht gedeckelt (Paragraf 16c SGB II, Stand: Juli 2026).

Auch hier ist der wichtigste Satz: Der Antrag muss vor der Anschaffung gestellt werden. Wer die Ausrüstung erst kauft und dann fragt, geht in der Regel leer aus.

In 6 Schritten aus der Arbeitslosigkeit gründen

So gehst du der Reihe nach vor:

1. Idee prüfen. Löst dein Angebot ein echtes Problem, für das Menschen zahlen? Das ist der Unterschied zwischen Hobby und Geschäft.

2. Beratungstermin beim Amt. Sprich früh mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler über deine Gründungsabsicht. Kläre, ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld für dich gilt.

3. AVGS holen und Coaching starten. Lass dir einen Gutschein für Gründercoaching ausstellen und arbeite mit einem Coach an Businessplan und Finanzplan.

4. Fachkundige Stellungnahme einholen. Für den Gründungszuschuss brauchst du sie zwingend. Eine IHK, ein Steuerberater oder ein zugelassener Gründercoach kann sie ausstellen.

5. Förderung beantragen, dann anmelden. Reiche den Antrag ein und melde erst danach dein Gewerbe an oder dich als Freiberufler beim Finanzamt.

6. Starten und dranbleiben. In Phase 2 des Gründungszuschusses musst du nachweisen, dass deine Selbstständigkeit läuft. Sauberes Rechnungswesen von Anfang an hilft dir dabei.

Eine ausführliche Gesamtübersicht über alle Programme findest du im Ratgeber Förderung für die Selbstständigkeit.

Die häufigsten Fehler

Zu spät fragen. Der teuerste Fehler. Alle wichtigen Förderungen setzen voraus, dass der Antrag vor der Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird.

Die fachkundige Stellungnahme unterschätzen. Sie ist keine Formalie. Eine schwache Stellungnahme kann den Gründungszuschuss kosten.

Nur an die Anschubförderung denken. Die Förderung überbrückt den Start. Tragfähig wird dein Geschäft erst durch zahlende Kunden. Plane deine Akquise von Anfang an mit.

Ohne Unterstützung gründen. Das AVGS-Coaching kostet dich nichts und erhöht deine Überlebenschancen deutlich. Es gibt kaum einen Grund, darauf zu verzichten.

Häufige Fragen zum Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Kann ich aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen?

Ja. Aus dem ALG-I-Bezug hilft dir der Gründungszuschuss, aus dem Bürgergeld das Einstiegsgeld. Zusätzlich gibt es kostenloses Gründercoaching über einen AVGS-Gutschein. Wichtig ist, die Förderung vor der Anmeldung deiner Selbstständigkeit zu beantragen.

Wie viel Geld bekomme ich beim Gründen aus der Arbeitslosigkeit?

Beim Gründungszuschuss bekommst du 6 Monate dein ALG I plus 300 Euro monatlich, danach 9 Monate lang 300 Euro. Beim Einstiegsgeld bekommst du zusätzlich zum Bürgergeld einen individuellen Betrag, oft rund 50 Prozent des Regelbedarfs, bis zu 24 Monate lang.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Nein. Weder Gründungszuschuss noch Einstiegsgeld müssen zurückgezahlt werden, sie sind Zuschüsse. Nur ein Darlehen nach Paragraf 16c SGB II, das du zusätzlich beantragen kannst, wird zurückgezahlt. Der reine Zuschuss dort bis 5.000 Euro nicht.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen. Das Amt entscheidet im Einzelfall. Ein überzeugender Businessplan und eine gute fachkundige Stellungnahme erhöhen deine Chancen deutlich.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Immer bevor du deine Selbstständigkeit aufnimmst, also vor der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung als Freiberufler. Wer erst startet und dann Förderung beantragt, hat in der Regel keinen Anspruch mehr.

Was kostet mich ein Gründercoaching?

Über einen AVGS-Gutschein nichts. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlt das Coaching bei einem zugelassenen Anbieter direkt. Du findest passende Coaches in unserem Verzeichnis.

Du willst nicht allein gründen?Finde einen erfahrenen Gründercoach in deiner Nähe, oft kostenlos über einen AVGS-Gutschein.

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Über den Autor

Martin Stiffel ist Unternehmer, Gründer von gruender-coach.de und seit über 25 Jahren Unternehmer. Er begleitet Menschen auf dem Weg in eine tragfähige Selbstständigkeit, viele davon aus der Arbeitslosigkeit heraus.