Gründungszuschuss und Einstiegsgeld klingen ähnlich, sind aber zwei völlig verschiedene Förderungen. Welche für dich gilt, hängt nur an einer Frage: Beziehst du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld? Hier bekommst du beide Programme direkt gegenübergestellt, mit Beträgen, Voraussetzungen und einer klaren Entscheidungshilfe.


Inhalt

  1. Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
  2. Gründungszuschuss: für ALG-I-Bezieher
  3. Einstiegsgeld: für Bürgergeld-Bezieher
  4. Höhe im Vergleich: ein Rechenbeispiel
  5. Welche Förderung passt zu dir?
  6. Häufige Fragen zum Unterschied

Der wichtigste Unterschied auf einen Blick

Der Kern ist schnell erklärt: Der Gründungszuschuss ist für Menschen im ALG-I-Bezug, das Einstiegsgeld für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Beide sollen den Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit finanziell absichern.

Merkmal Gründungszuschuss Einstiegsgeld
Für wen Bezieher von ALG I Bezieher von Bürgergeld
Rechtsgrundlage Paragraf 93 SGB III Paragraf 16b SGB II
Zuständig Agentur für Arbeit Jobcenter
Höhe ALG I plus 300 Euro, dann 300 Euro individuell, oft rund 50 Prozent des Regelbedarfs
Dauer bis zu 15 Monate bis zu 24 Monate
Fachkundige Stellungnahme erforderlich in der Regel nicht zwingend
Rechtsanspruch nein, Ermessen nein, Ermessen

Du kannst dir die Förderung also nicht aussuchen. Sie ergibt sich aus deiner aktuellen Leistungsart.

Gründungszuschuss: für ALG-I-Bezieher

Der Gründungszuschuss ist die stärkere der beiden Förderungen. In den ersten 6 Monaten läuft dein Arbeitslosengeld I weiter, zusätzlich bekommst du 300 Euro pauschal pro Monat für deine Sozialversicherung. In einer zweiten Phase von 9 Monaten kannst du weitere 300 Euro monatlich erhalten, wenn du nachweist, dass deine Selbstständigkeit läuft.

Damit du ihn bekommst, brauchst du bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I und eine fachkundige Stellungnahme, die deiner Idee Tragfähigkeit bescheinigt (Bundesagentur für Arbeit, Stand: Juli 2026). Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein. Alle Details stehen im Ratgeber zum Gründungszuschuss.

Einstiegsgeld: für Bürgergeld-Bezieher

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II bekommst du zusätzlich zu deinem laufenden Bürgergeld. Es soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern. Die Höhe legt das Jobcenter individuell fest, häufig orientiert am Regelbedarf. Als Grundbetrag werden oft rund 50 Prozent angesetzt, bei einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende also etwa 281,50 Euro im Monat (Bundesagentur für Arbeit, Stand: Juli 2026). Gezahlt wird bis zu 24 Monate.

Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und gute Aussichten haben, mittelfristig aus dem Bürgergeld herauszukommen. Wie du vorgehst, liest du im Ratgeber Einstiegsgeld beantragen.

Ein Vorteil beim Bürgergeld: Zusätzlich zum Einstiegsgeld kannst du über Paragraf 16c SGB II einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für notwendige Ausstattung bekommen. Diesen Baustein gibt es beim Gründungszuschuss nicht.

Höhe im Vergleich: ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, dein ALG I liegt bei 1.200 Euro im Monat. Mit dem Gründungszuschuss bekommst du in Phase 1 also 1.500 Euro monatlich (1.200 Euro ALG I plus 300 Euro), sechs Monate lang. Danach 9 Monate je 300 Euro. Über die gesamte Laufzeit summiert sich das auf einen fünfstelligen Betrag.

Beim Einstiegsgeld läuft die Rechnung anders. Dein Bürgergeld (Regelsatz plus Wohnkosten) bekommst du weiter, oben drauf kommt das Einstiegsgeld von zum Beispiel 281,50 Euro. Das ist in Summe niedriger als der Gründungszuschuss, dafür läuft es länger und lässt sich mit dem Ausstattungszuschuss kombinieren.

Merke: Der Gründungszuschuss bringt in der Regel mehr Geld pro Monat, das Einstiegsgeld läuft länger und hat den Sachmittel-Baustein dazu.

Welche Förderung passt zu dir?

Die Entscheidung nimmt dir das System ab. Prüfe einfach deine Leistungsart:

Du beziehst ALG I? Dann geht es für dich um den Gründungszuschuss. Achte auf die 150-Tage-Grenze und kümmere dich früh um die fachkundige Stellungnahme.

Du beziehst Bürgergeld? Dann ist das Einstiegsgeld dein Weg, ergänzt um mögliche Sachmittel nach Paragraf 16c.

In beiden Fällen gilt: Beantrage die Förderung, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest. Und hol dir Unterstützung. Ein Gründercoaching über einen AVGS-Gutschein kostet dich nichts und hilft dir bei Businessplan, Finanzplan und, im Fall des Gründungszuschusses, bei der fachkundigen Stellungnahme. Den großen Überblick über alle Wege aus der Arbeitslosigkeit gibt dir der Guide Gründen aus Arbeitslosigkeit.

Gut zu wissen: Ein Gründercoaching kannst du dir oft komplett von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, über einen AVGS-Gutschein. Du zahlst dann nichts.

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Häufige Fragen zum Unterschied

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss ist für Bezieher von ALG I und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Das Einstiegsgeld ist für Bezieher von Bürgergeld und kommt vom Jobcenter. Der Gründungszuschuss ist meist höher, das Einstiegsgeld läuft länger.

Kann ich beide Förderungen gleichzeitig bekommen?

Nein. Welche Förderung greift, hängt an deiner Leistungsart. Beziehst du ALG I, kommt der Gründungszuschuss infrage, beziehst du Bürgergeld, das Einstiegsgeld. Beide zusammen gibt es nicht.

Welche Förderung bringt mehr Geld?

In der Regel der Gründungszuschuss, weil dein ALG I sechs Monate weiterläuft plus 300 Euro. Das Einstiegsgeld ist pro Monat niedriger, läuft dafür bis zu 24 Monate und lässt sich mit einem Ausstattungszuschuss bis 5.000 Euro nach Paragraf 16c kombinieren.

Brauche ich für beide eine fachkundige Stellungnahme?

Für den Gründungszuschuss ist die fachkundige Stellungnahme Pflicht. Beim Einstiegsgeld verlangt das Jobcenter sie meist nicht zwingend, kann aber Unterlagen zur Tragfähigkeit deiner Idee anfordern.

Habe ich Anspruch auf eine der beiden Förderungen?

Beide sind Ermessensleistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch. Das Amt entscheidet im Einzelfall. Ein überzeugender Businessplan und eine gute Vorbereitung erhöhen deine Chancen erheblich.

Nicht sicher, welche Förderung für dich gilt?Ein Gründercoach klärt deine Ausgangslage und begleitet dich beim Antrag, oft kostenlos über einen AVGS-Gutschein.

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Über den Autor

Martin Stiffel ist Unternehmer, Gründer von gruender-coach.de und seit über 25 Jahren Unternehmer. Er begleitet Menschen auf dem Weg in eine tragfähige Selbstständigkeit, viele davon aus der Arbeitslosigkeit heraus.