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Förderung

AVGS-Coaching Kosten: Was zahlst du wirklich?

Von Martin StiffelAktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort vorweg: Wenn dein AVGS bewilligt ist, zahlst du für das Coaching nichts. Null Euro Eigenanteil, keine Zuzahlung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die vollen Maßnahmekosten. Die längere Antwort ist trotzdem interessant, denn hinter dieser Null steckt ein amtlicher Kostensatz, ein Zertifizierungsverfahren und eine Bedingung, an der jedes Jahr Gründer scheitern.

Was kostet AVGS-Coaching für dich?

Für dich als Teilnehmer: nichts. Die Bundesagentur für Arbeit formuliert das auf ihrer eigenen Seite eindeutig. Dir entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn deine Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vorher schriftlich zugestimmt hat (Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 12.08.2026).

Es gibt also keine Zuzahlung, keinen Selbstbehalt und keinen Eigenanteil wie bei anderen Förderprogrammen. Der Coach rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab, du unterschreibst nur die Anwesenheitsnachweise. Anders als bei der BAFA-Beratungsförderung, wo immer ein Teil an dir hängen bleibt, ist der AVGS eine echte Vollfinanzierung.

Was zahlt die Agentur pro Stunde?

Die Bundesagentur veröffentlicht alle zwei Jahre die sogenannten Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS). Sie sind der Maßstab, an dem sich zugelassene Träger bei der Preiskalkulation orientieren müssen. Für Gründungscoaching gilt das Maßnahmeziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III.

Aktuelle Sätze, gültig seit dem 1. Juli 2026:

  • Einzelmaßnahme: 88,11 € je Maßnahmestunde
  • Gruppenmaßnahme im Klassenverband: 15,46 € je Maßnahmestunde

Zum Vergleich: In der vorherigen Fassung vom 1. Juli 2024 lag der Einzelsatz noch bei 77,70 €. Die Sätze sind also spürbar gestiegen. Quelle ist die amtliche Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit nach § 179 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AZAV, Stand 1. Juli 2026 (B-DKS-Tabelle 2026, PDF, ermittelt aus allen Maßnahmezulassungen der Jahre 2024 und 2025).

Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Durchschnittswert für die Zulassungsprüfung, kein fester Preis. Träger dürfen abweichen, müssen die Abweichung aber gegenüber der fachkundigen Stelle begründen. Und: Eine „Maßnahmestunde“ ist nicht automatisch dasselbe wie eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Rechne den Satz also nicht einfach mit deinem Stundenkontingent hoch, sonst kommst du auf eine Zahl, die niemand so abrechnet.

Was würde dasselbe Coaching ohne AVGS kosten?

Am freien Markt zahlst du für Gründungsberatung und Gründungscoaching je nach Erfahrung und Region typischerweise zwischen 70 und 150 € pro Stunde, bei Tagessätzen liegt die Spanne meist zwischen 800 und 1.200 €. Diese Werte sind Marktbeobachtungen aus Anbieter- und Fachportalen, keine amtlichen Zahlen. Sie geben dir aber ein Gefühl dafür, was der Gutschein wert ist.

Rechne es einmal durch: Ein Coaching-Paket über mehrere Wochen mit Businessplan, Finanzplanung, Positionierung und Vorbereitung auf das Bankgespräch landet ohne Förderung schnell im vierstelligen Bereich. Genau diesen Betrag übernimmt der AVGS vollständig, wenn er bewilligt ist.

Warum kann nicht jeder Coach über AVGS abrechnen?

Weil zwei Zulassungen nötig sind. Zuerst braucht der Anbieter eine Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), geprüft durch eine fachkundige Stelle wie GUTcert, DEKRA oder CERTQUA. Danach braucht jede einzelne Maßnahme eine eigene Maßnahmezulassung mit einer Maßnahmenummer. Ohne diese Nummer kann der beste Coach der Welt deinen Gutschein nicht einlösen.

Deshalb lohnt sich vor der Zusage ein kurzer Check: Lass dir die Maßnahmenummer und den Zulassungszeitraum zeigen. Wie du das prüfst, steht Schritt für Schritt in unserem Ratgeber AVGS-Maßnahmenummer prüfen. Zertifizierte Anbieter findest du auch in unserem Verzeichnis, zum Beispiel Gründerhilfe Bayern, Gründerhilfe-NRW oder Sabine Karkó.

Welche Kosten übernimmt der AVGS nicht?

Der Gutschein deckt die Maßnahme selbst ab, nicht dein Drumherum. Konkret solltest du diese Posten einplanen:

  • Fahrtkosten und Kinderbetreuung: werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Frag das vorher aktiv bei deiner Vermittlungsfachkraft nach, es passiert nicht automatisch.
  • Gründungskosten selbst: Gewerbeanmeldung, Notar, Beiträge, Website. Das ist kein Coaching und damit nicht Teil der Maßnahme.
  • Verfallene Stunden: Läuft der Gutschein ab, bevor die Maßnahme begonnen hat, verfällt er. Ein neuer Antrag ist möglich, aber niemand garantiert ihn.
  • Leistungen außerhalb der zugelassenen Maßnahme: Alles, was der Träger zusätzlich anbietet, ist eine private Rechnung an dich.

AVGS, Gründungszuschuss oder BAFA: was zahlt was?

Diese drei werden ständig verwechselt, dabei finanzieren sie völlig verschiedene Dinge.

  • AVGS (§ 45 SGB III): bezahlt die Beratungsleistung. 100 % der Maßnahmekosten, Sachleistung, vor der Gründung, nur für Arbeitslose und Arbeitsuchende.
  • Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III): bezahlt deinen Lebensunterhalt. In der ersten Phase sechs Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € Sozialversicherungspauschale, danach optional neun weitere Monate mit 300 € monatlich. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen. Details im Ratgeber Gründungszuschuss.
  • Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): das Gegenstück in der Grundsicherung, Höhe wird im Einzelfall festgelegt. Siehe Einstiegsgeld beantragen.
  • BAFA-Beratungsförderung: greift erst nach der Gründung und nur anteilig. In den alten Bundesländern 50 %, in den neuen 80 % der förderfähigen Beratungskosten, Bemessungsgrundlage maximal 3.500 €. Mehr dazu unter BAFA-Förderung für Gründer.

Die praktische Reihenfolge für viele Gründer sieht so aus: erst das AVGS-Coaching während der Arbeitslosigkeit, dann der Gründungszuschuss zur Absicherung der ersten Monate, später die BAFA-Förderung für Beratung im laufenden Betrieb.

Hast du einen Anspruch auf den AVGS?

Hier wird es genauer, als die meisten Seiten schreiben. Der AVGS für Coaching und Aktivierung ist eine Ermessensleistung. Es gibt darauf keinen Rechtsanspruch, die Vermittlungsfachkraft entscheidet nach Eignung, persönlichen Verhältnissen und Verfügbarkeit passender Angebote.

Der oft zitierte Rechtsanspruch nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit bezieht sich auf eine andere Variante des Gutscheins, nämlich den AVGS für die private Arbeitsvermittlung nach § 45 Abs. 7 SGB III. Für Gründungscoaching gilt er nicht. Das bedeutet nicht, dass du keine Chance hast, im Gegenteil: Gut vorbereitete Anträge mit einer klaren Geschäftsidee werden häufig bewilligt. Es bedeutet nur, dass du dein Anliegen im Gespräch begründen solltest. Wie du dabei vorgehst, zeigt der Ratgeber AVGS beantragen, den passenden Coach findest du über AVGS-Coach finden.

Häufige Fragen

Muss ich beim AVGS etwas dazuzahlen?

Nein. Bei bewilligtem Gutschein und vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermittlungsfachkraft entstehen dir für die Maßnahme keine Kosten. Eine Zuzahlung ist nicht vorgesehen.

Wie viel zahlt die Agentur für Arbeit dem Coach?

Maßstab ist der Bundesdurchschnittskostensatz. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er für Gründungscoaching als Einzelmaßnahme bei 88,11 € je Maßnahmestunde, für Gruppenmaßnahmen bei 15,46 €. Der tatsächlich zugelassene Preis eines Trägers kann davon abweichen.

Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung anfange?

Dann trägst du die Kosten im Zweifel selbst. Die Kostenfreiheit hängt ausdrücklich an der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Warte den Bescheid ab, auch wenn der Coach schon Zeit hätte.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Das Gesetz erlaubt eine zeitliche Befristung und regionale Beschränkung, nennt aber keine feste Frist. In der Praxis sind drei bis sechs Monate üblich. Dein Bescheid nennt das konkrete Datum, danach richte dich.

Werden Fahrtkosten zum Coaching erstattet?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kläre das vor Maßnahmebeginn mit deiner Vermittlungsfachkraft, sonst bleibst du darauf sitzen.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?

Nacheinander ja, gleichzeitig nicht sinnvoll. Der AVGS setzt voraus, dass du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist. Sobald du mit dem Gründungszuschuss selbstständig bist, endet diese Voraussetzung.

Darf jeder Coach den Gutschein annehmen?

Nein. Nur Träger mit AZAV-Zulassung und einer gültigen Maßnahmezulassung samt Maßnahmenummer dürfen über den AVGS abrechnen. Frag danach, bevor du dich festlegst.

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