BAFA-Förderung für Gründer: bis zu 80 % Zuschuss zur Beratung
Gute Beratung kostet Geld – und genau das fehlt am Anfang oft. Die gute Nachricht: Der Staat übernimmt einen großen Teil davon. Über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommst du als Gründer bis zu 80 Prozent deiner Beratungskosten erstattet. Hier erfährst du, wer gefördert wird, wie viel Geld fließt und wie der Antrag Schritt für Schritt läuft.
BAFA-Beratungsförderung – die Eckdaten (Stand: Juni 2026):
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ läuft nach aktueller Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026. Junge Unternehmen können auf eine förderfähige Beratung von bis zu 3.500 Euro einen Zuschuss von 50 bis 80 Prozent erhalten – je nach Standort. Quelle: BAFA – Unternehmensberatung.
Inhalt
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Hinter dem sperrigen Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ steckt ein bundesweites Zuschussprogramm der BAFA. Es bezuschusst die Kosten für eine professionelle Unternehmensberatung – etwa durch einen Gründercoach oder Unternehmensberater. Das Ziel: Selbstständige sollen sich kompetenten Rat holen können, auch wenn das Budget knapp ist.
Wichtig vorweg: Gefördert wird nur, wenn deine Gründung bereits erfolgt ist. Reine Vorgründungsberatung – also bevor du dein Gewerbe angemeldet oder dich beim Finanzamt gemeldet hast – fällt nicht unter dieses Programm. Dafür gibt es Angebote der Bundesländer und den AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit.
Wer wird gefördert – und wer nicht?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, dazu zählen auch Freiberufler. Konkret unterscheidet die BAFA drei Gruppen:
Junge Unternehmen – bis zu zwei Jahre am Markt. Für die Altersbestimmung zählt bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Bestandsunternehmen – ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit.
Unternehmen in Schwierigkeiten – unabhängig vom Alter, solange noch keine Insolvenz angemeldet wurde.
Ausgeschlossen sind unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter (sie dürfen das Programm nicht als beratenes Unternehmen nutzen) sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung.
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Die Höhe hängt von deinem Unternehmensalter und deinem Standort ab. Für junge Unternehmen bis zwei Jahre gilt eine förderfähige Bemessungsgrundlage von bis zu 3.500 Euro. Der Zuschuss darauf beträgt:
80 Prozent in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (Ausnahme: die Regionen Berlin und Leipzig) – also bis zu 2.800 Euro Zuschuss.
50 Prozent in den alten Bundesländern (einschließlich der Regionen Berlin und Leipzig) – also bis zu 1.750 Euro Zuschuss.
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr werden mit denselben Quoten gefördert, allerdings auf einer Bemessungsgrundlage von bis zu 3.000 Euro. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten bundesweit sogar 90 Prozent, maximal also rund 2.700 Euro.
Eine wichtige Neuerung: Seit dem 15. November 2025 bewertet die BAFA die Beratungskosten bei Antragstellern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (zum Beispiel Kleinunternehmer), auf Bruttobasis. Das verbessert die Förderung für viele Solo-Gründer spürbar, weil die enthaltene Mehrwertsteuer mitgerechnet wird. Innerhalb der Laufzeit kannst du außerdem mehrere Beratungen fördern lassen – in der Regel maximal fünf, nicht mehr als zwei pro Jahr.
Du suchst einen BAFA-gelisteten Berater? In unserem Verzeichnis findest du Gründercoaches, die mit Beratungsförderung arbeiten – frag einfach direkt nach, ob sie beim BAFA registriert sind.
Wofür darfst du die Förderung nutzen?
Das Themenspektrum ist breit: alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In der Praxis heißt das zum Beispiel:
Schärfung deiner Positionierung und deines Geschäftsmodells, Aufbau einer Strategie zur Kundengewinnung, Entwicklung eines Marketingkonzepts, Optimierung von Abläufen oder Personalfragen. Auch besondere Schwerpunkte wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund sind förderfähig.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich schwerpunktmäßig um Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen drehen. Für die klassische Steuerberatung musst du also selbst aufkommen.
Der Antrag Schritt für Schritt
Die zeitliche Reihenfolge ist entscheidend – eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Für junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten läuft es so:
1. Informationsgespräch führen. Bevor du den Antrag stellst, musst du ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner einer Leitstelle wie dem DIHK) führen.
2. Bestätigung abwarten. Über dieses Gespräch erhältst du eine schriftliche Bestätigung.
3. Online-Antrag stellen. Danach beantragst du die Förderung online auf der Plattform des BAFA – für junge Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung.
4. Ankündigungsschreiben abwarten. Die Leitstelle prüft die Voraussetzungen und kündigt die Förderung an.
5. Beratung durchführen. Erst jetzt schließt du den Beratervertrag und startest die Beratung – innerhalb der vorgegebenen Frist.
6. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss reichst du Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis elektronisch ein. Die Leitstelle prüft, das BAFA zahlt den Zuschuss aus.
Etablierte Unternehmen ab dem dritten Jahr können direkt mit dem Online-Antrag starten und benötigen kein vorgeschaltetes Informationsgespräch. Entscheidend in allen Fällen: Der Berater muss beim BAFA gelistet sein. Diese Liste ist nicht öffentlich einsehbar – kläre deshalb immer vorab mit deinem Coach, ob er registriert ist.
BAFA, AVGS oder Gründungszuschuss – was passt wann?
Die drei Förderwege werden oft verwechselt, zielen aber auf unterschiedliche Situationen:
Der AVGS der Agentur für Arbeit finanziert ein Gründungscoaching, wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist – meist zu 100 Prozent und schon in der Vorgründungsphase. Der Gründungszuschuss ist kein Beratungs-, sondern ein Lebensunterhaltszuschuss für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen. Die BAFA-Förderung dagegen setzt nach der Gründung an und bezuschusst konkrete Unternehmensberatung. Einen Überblick über alle Programme gibt der Artikel Fördermittel für die Gründung.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Bekomme ich die BAFA-Förderung schon vor der Gründung?
Nein. Die Gründung muss bereits erfolgt sein – maßgeblich ist die Gewerbeanmeldung beziehungsweise bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Für die Vorgründungsphase gibt es Landesprogramme und den AVGS-Gutschein.
Wie viel Zuschuss bekomme ich als Gründer in den alten Bundesländern?
Junge Unternehmen in den alten Bundesländern erhalten 50 Prozent auf eine förderfähige Beratung von bis zu 3.500 Euro, also maximal 1.750 Euro Zuschuss. In den meisten neuen Bundesländern sind es 80 Prozent, also bis zu 2.800 Euro.
Kann ich mir den Berater frei aussuchen?
Grundsätzlich ja – aber er muss beim BAFA gelistet sein, sonst gibt es keinen Zuschuss. Die Liste ist nicht öffentlich, deshalb solltest du vorab direkt beim Berater nachfragen.
Werden auch Steuer- und Rechtsberatungen gefördert?
Nein. Beratungen, die sich schwerpunktmäßig um Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen drehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert werden wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Themen der Unternehmensführung.
Wie lange läuft das Programm noch?
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ob und wie es danach verlängert wird, entscheidet das zuständige Ministerium – plane eine geförderte Beratung daher nicht auf den letzten Drücker.
Kann ich mehrere Beratungen fördern lassen?
Ja. Innerhalb der Laufzeit kannst du in der Regel bis zu fünf abgeschlossene Beratungen fördern lassen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Du willst die BAFA-Förderung nutzen? Finde einen erfahrenen Gründercoach in deiner Nähe – und kläre direkt, ob er mit Beratungsförderung arbeitet.