AVGS beantragen: Der vollständige Praxis-Leitfaden für 2026
Ein Coaching, das dich keinen Cent kostet – aber dir den Weg in die Selbstständigkeit ebnet? Genau das macht der AVGS möglich. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, mit der du 100 Prozent geförderte Beratungs- und Coaching-Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Wer ihn richtig beantragt, hat einen mächtigen Hebel. Hier kommt der vollständige Praxis-Leitfaden.
AVGS in Zahlen (Stand 2026):
Der AVGS finanziert 100 Prozent der Coaching-Kosten bei zertifizierten Trägern. Üblicher Wert: 3.500 bis 8.000 Euro pro Maßnahme. Für ALG-I-Bezieher mit erfüllten Voraussetzungen gilt ein Rechtsanspruch – sonst Ermessenssache. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 2026-05.
Inhalt
- Was ist der AVGS und wer kann ihn nutzen?
- Voraussetzungen für den AVGS 2026
- Anspruch oder Ermessenssache?
- So beantragst du den AVGS Schritt für Schritt
- Was kann der AVGS finanzieren?
- AVGS-Gespräch mit dem Arbeitsvermittler – was du wissen musst
- AVGS-zertifizierte Träger finden
- Häufige Stolperfallen
- Häufige Fragen
Was ist der AVGS und wer kann ihn nutzen?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung nach Paragraf 45 SGB III. Er gibt dir das Recht, an einer Maßnahme bei einem zertifizierten Träger teilzunehmen – kostenfrei für dich. Die Kosten zahlt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter direkt an den Träger.
Ursprünglich war der AVGS als Instrument der Arbeitsvermittlung gedacht – daher der Name. Inzwischen wird er aber sehr breit eingesetzt:
Vermittlung in Beschäftigung – klassische Bewerbungs-Coachings.
Heranführung an den Arbeitsmarkt – bei längerer Arbeitslosigkeit.
Vermittlung in selbstständige Tätigkeit – hier kommt das Gründungscoaching mit AVGS ins Spiel. Ein Coach begleitet dich Schritt für Schritt von der Geschäftsidee zur Gründung.
Wer in deinem Fall den AVGS bewilligt – Arbeitsagentur oder Jobcenter – hängt davon ab, welche Leistung du beziehst: ALG I = Arbeitsagentur, Bürgergeld (ALG II) = Jobcenter.
Voraussetzungen für den AVGS 2026
Die Voraussetzungen unterscheiden sich leicht je nach Träger – aber die Grundregeln sind:
1. Du bist arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht. „Bedroht“ heißt: Kündigung erhalten, Auflösungsvertrag unterschrieben, befristeter Vertrag läuft aus. Du brauchst noch keine Sperrzeit-Sorgen zu haben – melde dich rechtzeitig arbeitssuchend (mindestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses).
2. Du beziehst eine entsprechende Leistung. ALG I (dann Arbeitsagentur), Bürgergeld (dann Jobcenter). Auch wer noch im Beschäftigungsverhältnis steht, aber die Kündigung schon hat, kann den AVGS bekommen.
3. Du warst in den letzten 3 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet. Ausnahme: bei direkter Bedrohung der Arbeitslosigkeit gilt diese Wartezeit nicht.
4. Der Träger der Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur AZAV-zertifizierte Coaches und Bildungsträger dürfen AVGS-Maßnahmen anbieten.
Quelle für die Voraussetzungen: gfn.de AVGS-Ratgeber und Gründerküche, Stand 2026.
Anspruch oder Ermessenssache?
Diesen Punkt verstehen viele Antragsteller falsch. Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung – die Arbeitsagentur kann ihn bewilligen, muss aber nicht.
Aber: Wer alle Voraussetzungen erfüllt und Anspruch auf ALG I hat, hat einen faktischen Rechtsanspruch. Die Arbeitsagentur muss das Ermessen pflichtgemäß ausüben – sie kann den AVGS nicht willkürlich ablehnen, wenn du objektiv förderfähig bist.
In der Praxis bedeutet das:
Bei ALG-I-Bezug ist die Bewilligungsquote bei korrekt gestelltem Antrag sehr hoch (über 80 Prozent).
Bei Bürgergeld (ALG II) durch das Jobcenter wird strenger geprüft. Hier hängt viel von deinem Sachbearbeiter und deiner Argumentation ab. Bewilligungsquoten variieren stark.
Wichtiger Hinweis 2026: Das BMAS hat im Mai 2025 die KOMPASS-Förderprogramme stark gedrosselt – das betrifft den AVGS aber nicht. AVGS-Bewilligungen laufen weiter im Normalbetrieb.
So beantragst du den AVGS Schritt für Schritt
Der Antragsprozess ist überschaubar – aber Reihenfolge und Kommunikation sind entscheidend.
Schritt 1 – Coach oder Träger auswählen. Suche im Verzeichnis einen AVGS-zertifizierten Coach in deinem Bundesland. Achte auf den Hinweis „AVGS-zertifiziert“. Im Erstgespräch klärst du, welche Maßnahme zu deinem Vorhaben passt (z. B. „Heranführung an Selbstständigkeit“, „Gründungscoaching“).
Schritt 2 – Maßnahmen-Nummer und Kostenvoranschlag. Der Coach gibt dir die offizielle Maßnahmen-Nummer (8-stellig) und einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Beides brauchst du für den Antrag.
Schritt 3 – Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter stellen. Termin mit deinem Vermittler. Sag konkret: „Ich möchte einen AVGS für die Maßnahme [Nummer] beim Träger [Name] beantragen.“ Wichtig: Mit konkreter Maßnahme im Antrag – nicht „irgendwas mit Coaching“.
Schritt 4 – Bewilligung abwarten. Dauer: 2-4 Wochen. Bei Bewilligung bekommst du den Gutschein auf dem Postweg oder direkt im Termin. Auf dem Gutschein steht: Gültigkeitsdauer (meist 3 Monate), maximales Förderbudget, zugelassene Maßnahme.
Schritt 5 – Gutschein einlösen. Du gibst den Gutschein deinem Coach. Der rechnet danach direkt mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab – du musst keinen Cent vorstrecken.
Wichtig: Beantrage den AVGS, bevor du dich selbstständig anmeldest. Nach der Gewerbeanmeldung bist du nicht mehr arbeitslos – und damit fällt die Förderbasis weg.
Was kann der AVGS finanzieren?
Mit dem AVGS sind grundsätzlich drei Maßnahmen-Typen förderfähig:
1. Heranführung an den Arbeitsmarkt – 200 bis 500 Stunden Coaching über mehrere Monate. Inhalte: Bewerbungstraining, Stärken-Analyse, Standortbestimmung, ggf. Vorbereitung auf Selbstständigkeit.
2. Vermittlung in eine selbstständige Tätigkeit – das klassische Gründungscoaching. Inhalte: Geschäftsidee, Positionierung, Businessplan, Finanzplan, Marketingstrategie, fachkundige Stellungnahme.
3. Aktivierung und Stabilisierung – für Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Vermittlungshemmnissen.
Üblicher Förderumfang pro Maßnahme: 3.500 bis 8.000 Euro. Bei intensiver Begleitung über mehrere Monate können es auch 10.000 Euro und mehr werden. Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall.
Wichtig: Der AVGS finanziert nur die Coaching-Leistung, nicht deinen Lebensunterhalt. Dafür brauchst du parallel ALG I, Bürgergeld oder den Gründungszuschuss.
AVGS-Gespräch mit dem Arbeitsvermittler – was du wissen musst
Das Gespräch mit deinem Vermittler ist oft die entscheidende Hürde. Drei Dinge, die dir helfen, gut vorbereitet rein zu gehen:
1. Sprich klar von Selbstständigkeit als Ziel. Wenn die Arbeitsagentur dich primär in ein Angestelltenverhältnis vermitteln will, ist das ein anderer Förderweg. Stelle klar: „Ich möchte mich selbstständig machen. Ich bitte um Unterstützung in Form eines AVGS für ein Gründungscoaching.“
2. Bring Belege mit. Erste Skizzen zur Geschäftsidee, eine grobe Marktanalyse, Hinweise auf deine Qualifikation. Je konkreter du wirkst, desto eher kommt der Vermittler ins Vertrauen.
3. Hab den Coach schon ausgewählt. Komm mit Maßnahmen-Nummer und Träger-Name. Das spart Wochen.
Falls dein Vermittler den AVGS ablehnt: Frag nach den genauen Gründen, schriftlich. Lass dir das per Bescheid geben. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wer einen erfahrenen AVGS-Coach hat, bekommt im Widerspruch oft Schützenhilfe.
AVGS-zertifizierte Träger finden
Nicht jeder Coach kann AVGS-Maßnahmen anbieten. Voraussetzung: AZAV-Zertifizierung des Trägers (also Coach oder Bildungsinstitut). Diese Zertifizierung kostet Geld und Aufwand – viele Solo-Coaches haben sie deshalb nicht. Wer sie hat, ist meist auf Existenzgründung oder Bewerbungs-Coaching spezialisiert.
Im Verzeichnis kannst du gezielt nach AVGS-zertifizierten Coaches filtern. Drei Wege:
1. Nach Kategorie filtern: AVGS-Coaching.
2. Nach Bundesland filtern: z. B. Bayern, NRW, Berlin.
3. Kostenfreies Erstgespräch nutzen. Die meisten Coaches bieten ein 15- bis 30-minütiges Vorgespräch – kostenfrei. Nutze das, um Persönlichkeit und fachliche Passung zu prüfen.
Tipp: Ein guter Coach hat einen klaren Spezialisierungs-Fokus und kann konkrete Erfolgsbeispiele aus deinem Themenfeld nennen. „Ich coache alle Branchen“ ist kein gutes Signal.
Häufige Stolperfallen
1. Gewerbeanmeldung zu früh. Wer sich vor dem AVGS-Antrag selbstständig anmeldet, fliegt aus dem ALG-Bezug und verliert die Förderbasis. Reihenfolge: erst AVGS, dann Coaching, dann Gründungszuschuss-Antrag, dann Gewerbeanmeldung.
2. Gutschein-Gültigkeit verpassen. Der Gutschein gilt meist 3 Monate. Wer in dieser Frist nicht startet, verliert ihn. Plane den Maßnahmenbeginn direkt nach Erhalt des Gutscheins.
3. Maßnahmen-Nummer falsch. Jede AVGS-Maßnahme hat eine spezifische Nummer. Wer eine falsche Nummer beantragt, bekommt einen Gutschein, den der Coach nicht abrechnen kann.
4. Coach nicht AZAV-zertifiziert. AVGS funktioniert nur mit AZAV-zertifizierten Trägern. Frag im Erstgespräch explizit nach der Zertifizierungs-Nummer und prüfe sie ggf. nach.
5. Kostenvoranschlag fehlt. Die Arbeitsagentur will den Kostenvoranschlag des Coaches sehen. Ohne den geht nichts.
Wer diese fünf Stolperfallen umschifft, hat eine sehr hohe Bewilligungsquote.
Häufige Fragen
Wer kann einen AVGS beantragen?
Wer arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Bei ALG-I-Bezug entscheidet die Arbeitsagentur, bei Bürgergeld das Jobcenter. Voraussetzung: mindestens 6 Wochen arbeitssuchend in den letzten 3 Monaten (Ausnahme: direkt bedrohte Arbeitslosigkeit).
Was kostet der AVGS?
Für dich nichts. Der AVGS finanziert 100 Prozent der Coaching-Kosten. Der Coach rechnet direkt mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab. Üblicher Förderumfang: 3.500 bis 8.000 Euro pro Maßnahme.
Wie lange ist der AVGS gültig?
In der Regel 3 Monate ab Ausstellung. In dieser Zeit musst du die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger beginnen. Wer den Termin verstreichen lässt, verliert den Gutschein. Eine Verlängerung ist meist nur ausnahmsweise möglich.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Formal ist der AVGS eine Ermessensleistung. In der Praxis ergibt sich aber für ALG-I-Bezieher ein faktischer Rechtsanspruch, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Arbeitsagentur das Ermessen pflichtgemäß ausübt. Bewilligungsquote bei korrekt gestelltem Antrag: über 80 Prozent.
Kann ich den AVGS mit dem Gründungszuschuss kombinieren?
Ja – das ist sogar die häufigste Kombination. Der AVGS finanziert dein Coaching, der Gründungszuschuss deinen Lebensunterhalt während der Gründung. Beide Förderungen schließen sich nicht aus.
Was, wenn der AVGS abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Frag den Vermittler nach den schriftlichen Ablehnungsgründen, überarbeite deinen Antrag mit Hilfe eines erfahrenen Coaches und reiche den Widerspruch sachlich begründet ein. Etwa ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.
Den passenden Gründercoach finden
Du suchst Unterstützung bei deiner Gründung? Im Verzeichnis findest du geprüfte Gründercoaches – viele davon AVGS- oder BAFA-zertifiziert.