Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Gründer der einfachste Weg in die Selbstständigkeit: keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, kein monatlicher Papierkram beim Finanzamt. Aber sie ist nicht für jeden die richtige Wahl. Hier bekommst du Klarheit – welche Grenzen 2026 gelten, wann sich die Regelung lohnt und wann sie dich sogar Geld kostet.


Die Kleinunternehmer-Grenzen 2026 auf einen Blick (§ 19 UStG):

Du darfst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Beide Grenzen gelten seit der Reform 2025 unverändert auch für 2026 (IHK Region Stuttgart, Stand: Juni 2026).

Inhalt

  1. Was ist die Kleinunternehmerregelung?
  2. Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?
  3. Was hat sich 2025 geändert – und gilt das noch?
  4. Für wen lohnt sich die Regelung?
  5. Wann solltest du auf sie verzichten?
  6. Wie beantragst du die Kleinunternehmerregelung?
  7. Was musst du auf deine Rechnungen schreiben?
  8. Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
  9. Kleinunternehmer und EÜR – was bleibt an Pflichten?
  10. Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wenn du sie nutzt, behandelt dich das Finanzamt umsatzsteuerlich wie eine Privatperson: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Der Preis dafür: Du darfst im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen. Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf von Laptops, Software oder Material zahlst, bekommst du also nicht vom Finanzamt zurück.

Wichtig: Es geht hier ausschließlich um die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du als Kleinunternehmer ganz normal auf deinen Gewinn. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Es sind zwei Grenzen, und beide müssen eingehalten werden:

25.000 Euro im Vorjahr: Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben. Maßgeblich ist der tatsächliche Umsatz, nicht der Gewinn.

100.000 Euro im laufenden Jahr: Übersteigt dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro, ist Schluss mit der Kleinunternehmerregelung – und zwar ab dem Geschäft, mit dem du die Grenze reißt.

Gründest du mitten im Jahr, gilt die 25.000-Euro-Grenze für dein erstes Jahr ohne Umrechnung auf das Gesamtjahr. Seit 2025 musst du den Umsatz also nicht mehr auf zwölf Monate hochrechnen – ein echter Vorteil für unterjährige Gründer.

Was hat sich 2025 geändert – und gilt das noch?

Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung grundlegend reformiert, und diese Regeln gelten 2026 unverändert weiter:

Höhere Grenzen: Die Vorjahresgrenze stieg von 22.000 auf 25.000 Euro, die Grenze für das laufende Jahr von 50.000 auf 100.000 Euro.

Feste Grenze statt Prognose: Früher war die zweite Grenze eine Prognose zu Jahresbeginn. Heute ist die 100.000-Euro-Grenze eine harte Grenze. In dem Moment, in dem du sie überschreitest, wirst du umsatzsteuerpflichtig – rückwirkend lässt sich daran nichts ändern.

Echte Steuerbefreiung: Kleinunternehmer-Umsätze sind seit 2025 umsatzsteuerfrei und nicht mehr nur „nicht erhoben“. Das klingt nach Detail, vereinfacht aber Rechnungen und EU-Geschäfte.

Wenn du 2025 unter 25.000 Euro geblieben bist, kannst du die Regelung 2026 also nahtlos weiternutzen.

Unsicher, ob die Kleinunternehmerregelung zu deinem Geschäftsmodell passt? Ein Gründercoach rechnet das mit dir durch – und über einen AVGS-Gutschein ist die Beratung oft kostenlos.

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Für wen lohnt sich die Regelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Gewinn, wenn drei Dinge zusammenkommen:

Du verkaufst überwiegend an Privatkunden. Privatpersonen können keine Vorsteuer ziehen. Für sie ist dein Preis ohne Umsatzsteuer schlicht günstiger – ein klarer Wettbewerbsvorteil, etwa für Coaches, Nachhilfelehrer, Fotografen oder Handwerker im Privatkundengeschäft.

Du hast geringe Ausgaben. Wenn du kaum in Material, Geräte oder Software investierst, entgeht dir durch den fehlenden Vorsteuerabzug auch wenig. Klassisch für reine Dienstleister.

Du willst den Aufwand klein halten. Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine monatliche Meldung ans Finanzamt. Gerade in der Gründungsphase ist das eine spürbare Entlastung.

Für viele Solo-Gründer mit geringen Investitionskosten ist die Regelung deshalb der sinnvolle Start. Wie du deine Selbstständigkeit insgesamt aufbaust, liest du in unserer kompletten Anleitung zum Selbstständigmachen.

Wann solltest du auf sie verzichten?

In manchen Fällen kostet dich die Kleinunternehmerregelung bares Geld. Verzichte freiwillig, wenn:

Du hohe Anfangsinvestitionen hast. Kaufst du teure Ausstattung, Maschinen oder rüstest ein Büro aus, summiert sich die Vorsteuer schnell auf mehrere Tausend Euro. Ohne Regelbesteuerung bekommst du dieses Geld nicht zurück.

Du überwiegend an Unternehmen verkaufst. Geschäftskunden ziehen die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ab. Der ausgewiesene Steuerbetrag ist für sie kein Nachteil – du verschenkst durch den Verzicht auf die Regelbesteuerung also nur deinen eigenen Vorsteuerabzug.

Du absehbar stark wachsen wirst. Wer ohnehin bald über die Grenzen kommt, spart sich mit einem frühen Wechsel den späteren Umstieg mitten im Geschäftsjahr.

Den Verzicht erklärst du beim Finanzamt – aber Achtung: Er bindet dich für fünf Kalenderjahre. Diese Entscheidung solltest du nicht aus dem Bauch heraus treffen. Ein Blick in deinen Finanzierungsplan hilft, die Investitionen realistisch einzuschätzen.

Wie beantragst du die Kleinunternehmerregelung?

Einen eigenen Antrag gibt es nicht. Du entscheidest dich für die Regelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gründung über ELSTER beim Finanzamt ausfüllst.

Dort gibt es ein Feld, in dem du angibst, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Setzt du dort dein Häkchen und liegst unter den Grenzen, bist du Kleinunternehmer – ohne weiteres Zutun.

Wie die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung genau ablaufen, beschreibt unsere Gründungsanleitung Schritt für Schritt. Wenn du beim Fragebogen unsicher bist, lohnt sich der Blick eines Profis – einen passenden Coach für Buchhaltung & Steuern findest du direkt im Verzeichnis.

Was musst du auf deine Rechnungen schreiben?

Als Kleinunternehmer gelten ein paar Besonderheiten für deine Rechnungen:

Keine Umsatzsteuer ausweisen. Du nennst nur den Nettobetrag – ein Steuersatz und ein Steuerbetrag dürfen nicht auftauchen.

Pflicht-Hinweis ergänzen. Auf jede Rechnung gehört ein Satz wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig.

Vorsicht beim versehentlichen Ausweis. Weist du aus Versehen doch Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt – auch als Kleinunternehmer. Also genau hinschauen, gerade bei Rechnungsvorlagen.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Zwei Szenarien:

Du reißt die 25.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr. Dann bist du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Das laufende Jahr bleibt unberührt – du hast also Zeit, dich umzustellen.

Du reißt die 100.000-Euro-Grenze. Dann wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig, ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Diesen einen Umsatz und alle folgenden musst du mit Umsatzsteuer abrechnen. Behalte deine Zahlen also unterjährig im Blick.

Der Wechsel ist kein Drama, aber er will vorbereitet sein: Du brauchst dann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, musst Voranmeldungen abgeben und deine Rechnungen anpassen.

Du wächst schneller als gedacht? Plane den Wechsel zur Regelbesteuerung frühzeitig – ein Coach oder Steuerberater zeigt dir, worauf es ankommt.

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Kleinunternehmer und EÜR – was bleibt an Pflichten?

Auch ohne Umsatzsteuer bist du nicht von allen Pflichten befreit. Als Kleinunternehmer musst du weiterhin:

Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Deinen Gewinn ermittelst du als Einnahmen minus Ausgaben und gibst ihn jährlich mit der Steuererklärung ab.

Einnahmen und Belege sauber dokumentieren. Auch ohne Vorsteuerabzug musst du jeden Beleg aufbewahren – für die Einkommensteuer und für eine mögliche Betriebsprüfung.

Die Umsatzgrenzen im Auge behalten. Führe eine einfache Übersicht deiner Umsätze, damit dich die 25.000- oder 100.000-Euro-Grenze nicht überrascht.

Für die Buchhaltung reichen Tools wie sevDesk, lexoffice oder Papierkram ab rund 10 Euro im Monat. Wie du deine erste Selbstständigkeit insgesamt finanziell aufstellst, zeigt der Artikel Förderung für Selbstständigkeit.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

2026 gelten zwei Grenzen: maximal 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Beide stammen aus der Reform 2025 und gelten unverändert weiter.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Einen separaten Antrag gibt es nicht. Du wählst die Regelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Liegst du unter den Grenzen und setzt das Häkchen, bist du automatisch Kleinunternehmer.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen geltend machen.

Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Du nennst nur den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer und ergänzt einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle übrigen Pflichtangaben einer Rechnung bleiben bestehen.

Was passiert, wenn ich die 100.000-Euro-Grenze überschreite?

Dann wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig – ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Dieser und alle weiteren Umsätze müssen mit Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei hohen Investitionen?

Meist nicht. Bei hohen Anfangsinvestitionen verschenkst du den Vorsteuerabzug. Dann ist es oft günstiger, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln – diese Entscheidung bindet dich allerdings fünf Jahre.

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Über den Autor

Martin Stiffel ist Unternehmer, Coach und Sparringspartner für Solo-Selbstständige mit über 25 Jahren Erfahrung im Aufbau und in der Führung von Unternehmen. Als Gründer der rückenwind Marketing GmbH und der PROJEKT B Akademie GmbH begleitet er Gründer auf dem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.