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Recht, Steuern & Absicherung

Altersvorsorge für Solo-Selbstständige: der Leitfaden 2026

Von Martin StiffelAktualisiert am 9 Min. Lesezeit

Altersvorsorge ist das Thema, das Solo-Selbstständige am zuverlässigsten verschieben. Verständlich: In den ersten Jahren fehlt das Geld, danach die Zeit, und wer sich informiert, landet meistens bei jemandem, der etwas verkaufen will. Dieser Leitfaden verkauft nichts. Er sortiert, was 2026 wirklich gilt, welche Zahlen stimmen und welche drei Wege es überhaupt gibt.

Kommt die Vorsorgepflicht? Der Stand im September 2026

Sauber getrennt, weil in der Berichterstattung alles durcheinandergeht:

Was gilt: die bestehende Rechtslage. Wer nach § 2 SGB VI pflichtversichert ist, zahlt. Alle anderen entscheiden selbst. Daran hat sich 2026 nichts geändert.

Was politisch beschlossen ist: Die Koalition hat sich vorgenommen, neu startende Selbstständige in eine Vorsorgepflicht einzubeziehen. Eine dazu eingesetzte Kommission hat 2026 Empfehlungen vorgelegt, der Koalitionsausschuss hat im Juli 2026 angekündigt, sie umzusetzen. Diskutiert wird unter anderem, dass bereits aktive Selbstständige sich per Erklärung befreien können, neu startende dagegen nicht.

Was nicht feststeht: der Gesetzestext und das Datum. In der Presse kursieren 2027 und 2028 nebeneinander. Beides ist derzeit Spekulation.

Was das praktisch für dich heißt: Warte nicht auf das Gesetz, aber triff auch keine Panikentscheidung wegen eines Gesetzes, das es noch nicht gibt. Besonders der Trend, schnell noch zu gründen, um später als Bestandsfall zu gelten, ist riskant: Niemand kennt heute die Stichtagsregelung, und eine Gründung aus dem falschen Motiv ist selten ein gutes Geschäft.

Bist du vielleicht längst pflichtversichert?

Viele Solo-Selbstständige gehen davon aus, dass sie mit der Rentenversicherung nichts zu tun haben. Für einen erheblichen Teil stimmt das nicht. § 2 SGB VI kennt Berufsgruppen, die kraft Gesetzes pflichtversichert sind, ohne dass jemand sie darauf hinweist:

  • Lehrer und Erzieher, die selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Das trifft überraschend viele Trainerinnen, Dozenten und Coaches.
  • Pflegepersonen und Hebammen
  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (nach 18 Jahren Beitragszahlung besteht eine Befreiungsmöglichkeit)
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
  • Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer, Seelotsen
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, also Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber und ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer

Der letzte Punkt ist der gefährlichste, weil er niemanden nach dem Beruf fragt, sondern nach der Kundenstruktur. „Im Wesentlichen nur ein Auftraggeber“ heißt: mehr als fünf Sechstel der Einkünfte kommen von einer Stelle, oder du bist vertraglich exklusiv gebunden. Wer als Freelancer über Monate nur für einen Kunden arbeitet, rutscht schnell hinein. Wird das später festgestellt, wird rückwirkend nachgefordert, inklusive Säumniszuschlägen.

Ein Trost für Gründer: Wer in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit pflichtversichert wird, kann auf Antrag den halben Regelbeitrag zahlen. Diese Möglichkeit gibt es nur einmal im Leben.

Wenn du unsicher bist, ob du unter § 2 fällst, klär das über ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor es jemand anderes für dich klärt. Ob du überhaupt gewerblich oder freiberuflich unterwegs bist, ist eine verwandte Frage: Dazu haben wir Freiberufler oder Gewerbe? geschrieben.

Die Zahlen 2026, die du kennen musst

Alle Werte gelten für das Kalenderjahr 2026 und sind bundeseinheitlich, die West-Ost-Trennung bei den Rechengrößen ist seit 2025 Geschichte.

  • Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Bezugsgröße: 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr)
  • Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige: 735,63 Euro im Monat
  • Halber Regelbeitrag für Existenzgründer in den ersten drei Jahren: 367,82 Euro im Monat
  • Mindestbeitrag freiwillige Versicherung: 112,16 Euro im Monat
  • Höchstbeitrag freiwillige Versicherung: 1.571,70 Euro im Monat
  • Höchstbetrag Basisrente (Rürup): 30.826 Euro für Ledige, 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare, zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar
  • Künstlersozialabgabe: 4,9 Prozent (gesunken von 5,0 Prozent), gezahlt von den Verwertern, nicht von dir
  • Mindestarbeitseinkommen für die KSK: 3.900 Euro im Jahr (325 Euro im Monat), mit Ausnahme für Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
  • Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026: 84 Prozent, 16 Prozent bleiben steuerfrei

Quellen: Beitragssatz aus der Beitragssatz-Bekanntmachung 2026, Bezugsgröße aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, Rechengrößen und Rürup-Höchstbetrag über die Deutsche Rentenversicherung (Stand 02.01.2026), Besteuerungsanteil aus § 22 EStG, KSK-Werte von der Künstlersozialkasse.

Die beiden Zahlen, an denen sich alles entscheidet, sind 112,16 und 735,63. Die erste zeigt, dass der Einstieg in die gesetzliche Rente lächerlich niedrig ist. Die zweite zeigt, was auf dich zukommt, wenn du ungeplant pflichtversichert wirst.

Weg 1: freiwillig in die gesetzliche Rente

Der am häufigsten übersehene Weg. Als nicht pflichtversicherter Selbstständiger kannst du dich freiwillig versichern und die Beitragshöhe zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat frei wählen, jedes Jahr neu.

Was dafür spricht: lebenslange Rente ohne Abschlusskosten und ohne Provision. Hinterbliebenenabsicherung ist eingebaut. Die Beiträge lassen sich an schwankende Einnahmen anpassen, was für Solo-Selbstständige oft mehr wert ist als ein halber Prozentpunkt Rendite. Und je nach Vorversicherungszeit kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen oder erhalten bleiben, was gerade dann zählt, wenn dein Geschäft von deiner Arbeitskraft abhängt.

Was dagegen spricht: keine Kapitalauszahlung, keine eigene Anlageentscheidung, die Entwicklung hängt an den politischen Rentenanpassungen. Wer auf Vererbbarkeit von Kapital Wert legt, wird hier nicht glücklich.

Besteuerung: nachgelagert. Beginnt deine Rente 2026, sind 84 Prozent steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird als fester Eurobetrag eingefroren. Ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig, der Anstieg beträgt seit 2023 nur noch 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.

Weg 2: Rürup, die Basisrente

Die Basisrente ist das Produkt, das dir am häufigsten angeboten wird, und das hat einen sachlichen und einen unsachlichen Grund. Der sachliche: Der Steuervorteil ist real und für Gutverdiener erheblich. Der unsachliche: Es wird vermittelt, und Vermittlung wird bezahlt.

Was dafür spricht: Bis zu 30.826 Euro im Jahr (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (zusammenveranlagt) sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. In der Ansparphase ist das Kapital weitgehend vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, es fällt nicht in die Insolvenzmasse. Für Selbstständige mit hohem, schwankendem Gewinn ist das eine der wenigen wirksamen Stellschrauben, gerade in einem starken Jahr.

Was dagegen spricht, und das steht in Verkaufsgesprächen selten so klar:

  • Kein Kapitalwahlrecht. Es gibt nur die lebenslange Rente, niemals eine Auszahlung auf einen Schlag.
  • Nicht kündbar. Du kannst den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Bei einem jungen Vertrag mit hohen Abschlusskosten bedeutet das reale Verluste.
  • Nicht vererbbar, außer du zahlst dafür. Stirbst du vor Rentenbeginn ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz, verfällt das Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft. Der Zusatzbaustein kostet Rendite.

Besteuerung in der Auszahlung: genauso nachgelagert wie die gesetzliche Rente, bei Rentenbeginn 2026 also 84 Prozent.

Die ehrliche Kurzfassung: Rürup ist ein gutes Werkzeug für jemanden mit hohem Einkommen, stabiler Lebensplanung und dem festen Wunsch nach lebenslanger Rente. Für eine Gründerin im dritten Jahr mit schwankendem Gewinn ist es meistens zu starr. Achte in jedem Fall auf die Kostenquote und lass dir die Effektivkosten zeigen, nicht nur die Beispielrechnung.

Weg 3: eigenes Vermögen, und was sich 2027 ändert

Der dritte Weg ist kein Produkt, sondern eine Entscheidung: Du baust selbst Vermögen auf, in Wertpapieren, in einer Immobilie oder in beidem.

Was dafür spricht: volle Flexibilität in der Einzahlung wie in der Entnahme, kein Verrentungszwang, frei vererbbar, keine Bindung an einen Anbieter. Für Einkommen, das stark schwankt, ist das oft der einzige Weg, der sich nicht anfühlt wie eine Fessel.

Was dagegen spricht, und hier liegt der entscheidende Unterschied zu Rürup: Es gibt keinen Pfändungs- und keinen Insolvenzschutz. Gerät dein Unternehmen in Schieflage, zählt das Depot zur Insolvenzmasse. Steuerlich gibt es in der Ansparphase keinen Sonderausgabenabzug, Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer.

Was sich ändert: Die Reform der privaten Altersvorsorge ist verabschiedet und am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt erschienen, wirksam wird sie zum 01.01.2027. Ab dann tritt ein gefördertes Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente, neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich. Für Selbstständige ist das potenziell die größte Neuerung seit Jahren, weil Riester an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente hing und damit für die meisten Solo-Selbstständigen faktisch verschlossen war. Wie die Förderung im Detail ausgestaltet wird, wer genau begünstigt ist und welche Anbieter antreten, steht im Herbst 2026 noch nicht fest. Wer nicht unter Zeitdruck steht, hat einen Grund, eine große Produktentscheidung nicht überstürzt vor dem Jahreswechsel zu treffen.

Und die betriebliche Altersvorsorge? Für echte Solo-Selbstständige ohne eigene GmbH ist sie kein Thema, weil sie an ein Arbeitsverhältnis anknüpft. Nur als Gesellschafter-Geschäftsführer einer eigenen GmbH kommst du an Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage heran. Wenn das für dich relevant klingt, ist die Rechtsform die vorgelagerte Frage: siehe UG oder GmbH?

Was Grundsicherung im Alter wirklich heißt

Das Argument „im Zweifel gibt es ja Grundsicherung“ hört man oft. Es lohnt sich, es einmal in Zahlen zu sehen, statt in Gefühlen.

Die Regelbedarfsstufe 1 liegt 2026 bei 563 Euro im Monat für Alleinstehende, dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Das ist derselbe Betrag wie 2025 und 2024: Rechnerisch hätte der Satz 2026 auf 557 Euro sinken müssen, eine Besitzschutzregelung verhindert das. Wer glaubt, die Grundsicherung gleiche Inflation automatisch aus, sieht hier das Gegenteil.

Wichtiger noch ist das Schonvermögen: 10.000 Euro je volljähriger Person, plus 500 Euro je überwiegend unterhaltener Person. Alles darüber musst du zuerst einsetzen. Diese Grenze steht in der Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII und gilt unverändert auch 2026. Verwechsle sie nicht mit den höheren Vermögensgrenzen im Bürgergeld, die zum SGB II gehören und für die Grundsicherung im Alter nicht gelten.

Übersetzt: Wer sein Leben lang gearbeitet hat und im Alter in der Grundsicherung landet, lebt von einem Regelsatz, der real seit drei Jahren stillsteht, und darf vorher fast nichts behalten. Das ist kein Plan B. Das ist das, was passiert, wenn es keinen Plan gab.

Fünf teure Irrtümer

1. „Ich bin als Selbstständiger sowieso nicht rentenversicherungspflichtig.“ Für Katalogberufe nach § 2 SGB VI und für arbeitnehmerähnliche Selbstständige stimmt das nicht. Die Feststellung kommt oft Jahre später, und dann rückwirkend mit Säumniszuschlägen.

2. „Den Rürup-Vertrag kann ich später kündigen.“ Kannst du nicht. Nur beitragsfrei stellen, mit den entsprechenden Verlusten bei jungen Verträgen.

3. „Wenn mir etwas zustößt, bekommt meine Familie das eingezahlte Rürup-Geld.“ Nur mit separat vereinbartem Hinterbliebenenschutz. Ohne ihn verfällt das Kapital.

4. „Mein Depot ist meine Altersvorsorge, das reicht.“ Es reicht für die Rendite, nicht für den Schutz. Im Insolvenzfall ist es angreifbar, anders als das Rürup-Kapital in der Ansparphase. Wer stark schwankende Einkünfte und unternehmerische Risiken hat, sollte das mitdenken.

5. „Vorsorge fange ich an, wenn das Geschäft läuft.“ Der teuerste Satz von allen, weil er den einzigen Faktor verspielt, den du nicht kaufen kannst: Zeit. Die freiwillige gesetzliche Versicherung startet bei 112,16 Euro im Monat. Das ist weniger, als viele Solo-Selbstständige monatlich für Software ausgeben.

Wenn dir am Ende des Monats verlässlich nichts übrig bleibt, ist das übrigens selten ein Vorsorgeproblem, sondern ein Preisproblem. Dann ist der nächste Schritt nicht ein Versicherungstermin, sondern ein Blick auf deine Positionierung und deine Preise.

Wenn du das mit jemandem durchgehen willst, der deine Zahlen kennt: Beraterinnen und Berater mit Schwerpunkt Buchhaltung und Steuern findest du im Verzeichnis, zum Beispiel Martin Ehleben, Zerberus Steuerberatung oder Zahlenklarheit.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ordnet Rahmenbedingungen ein und ersetzt keine Beratung. Er ist weder Anlage- noch Steuerberatung. Für deine persönliche Entscheidung sind Steuerberatung, die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreie Beratung) und eine Honorarberatung ohne Produktprovision die richtigen Adressen.

Häufige Fragen

Kommt 2026 die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Stand Mitte September 2026 ist keine Vorsorgepflicht für Selbstständige in Kraft. Es gibt eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, Empfehlungen einer Kommission und die Ankündigung, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Ein verabschiedetes Gesetz und ein verbindliches Startdatum gibt es nicht, in der Berichterstattung stehen 2027 und 2028 nebeneinander. Für dich heißt das: Die heutige Rechtslage gilt weiter, und niemand sollte dir ein Produkt mit dem Argument verkaufen, die Pflicht sei bereits beschlossen.

Wie viel Rente bekomme ich als Selbstständiger?

Nur so viel, wie du selbst einzahlst oder aufbaust. Ohne Pflichtversicherung entstehen keine Rentenansprüche, es sei denn, du versicherst dich freiwillig oder hast aus früheren Angestelltenjahren Anwartschaften. Deine bisherigen Ansprüche stehen in der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die du bei fünf Jahren Beitragszeit automatisch erhältst und sonst anfordern kannst.

Was ist besser: Rürup oder ETF-Depot?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten, die beiden lösen unterschiedliche Probleme. Rürup bringt den Sonderausgabenabzug von bis zu 30.826 Euro (Ledige) und Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern in der Ansparphase, ist dafür unkündbar, nicht vererbbar ohne Zusatzbaustein und kennt nur die lebenslange Rente. Ein Depot ist flexibel, frei vererbbar und frei entnehmbar, bietet aber keinen Steuerabzug in der Ansparphase und keinen Insolvenzschutz. Wer hohe Steuerlast und stabile Planung hat, profitiert eher von Rürup, wer schwankende Einkünfte hat, eher von Flexibilität. Häufig ist eine Kombination sinnvoller als eine Entscheidung.

Kann ich als Selbstständiger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung?

Ja, sofern du nicht ohnehin pflichtversichert bist. Die Beitragshöhe wählst du selbst zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat (Werte 2026) und kannst sie anpassen. Es fallen keine Abschlusskosten an, und je nach Vorversicherungszeit können Ansprüche auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente erhalten bleiben. Für viele Solo-Selbstständige ist das der einfachste Einstieg überhaupt.

Was kostet die Pflichtversicherung als selbstständiger Handwerker oder Lehrer?

Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat. In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit kannst du auf Antrag den halben Regelbeitrag zahlen, also 367,82 Euro. Alternativ kannst du einen einkommensgerechten Beitrag beantragen, dann zahlst du 18,6 Prozent deines tatsächlichen Arbeitseinkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat.

Ich arbeite fast nur für einen Auftraggeber. Ist das ein Problem?

Möglicherweise ja. Wer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber hat, also mehr als fünf Sechstel der Einkünfte von einer Stelle bezieht oder exklusiv gebunden ist, und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, gilt als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger und ist rentenversicherungspflichtig. Wird das im Nachhinein festgestellt, werden Beiträge rückwirkend nachgefordert. Klär den Status im Zweifel vorab über ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Lohnt sich Riester für Selbstständige noch?

Für die meisten Solo-Selbstständigen war Riester ohnehin nicht direkt zugänglich, weil die Förderberechtigung an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft ist. Mittelbar ging es über einen förderberechtigten Ehepartner. Ab dem 01.01.2027 dürfen ohnehin keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, an ihre Stelle tritt das neue geförderte Altersvorsorgedepot. Bestandsverträge laufen weiter.

Wie viel Rente brauche ich überhaupt?

Eine belastbare Antwort gibt es nur individuell, aber die Rechnung geht so: Ermittle deine heutigen monatlichen Fixkosten im Ruhestand, ziehe bereits erworbene Ansprüche ab und rechne die Lücke auf die erwartete Rentendauer hoch. Als Orientierung, was die Untergrenze bedeutet: Die Grundsicherung im Alter liegt 2026 bei 563 Euro Regelsatz plus angemessene Wohnkosten, und das Schonvermögen beträgt nur 10.000 Euro je Person.

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