Einstiegsgeld beantragen: Voraussetzungen, Höhe, Antrag
Du beziehst Bürgergeld und willst dich selbstständig machen? Dann kann das Einstiegsgeld deinen Start absichern. Es ist eine zusätzliche Leistung des Jobcenters, die du zu deinem Bürgergeld dazubekommst. Hier erfährst du, wer es bekommt, wie hoch es ausfällt und wie du den Antrag richtig stellst. Der wichtigste Satz vorweg: Antrag stellen, bevor du loslegst.
Inhalt
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine Förderung nach Paragraf 16b SGB II. Es richtet sich an Menschen im Bürgergeld-Bezug, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Ziel: den Übergang aus der Grundsicherung in die eigene Existenz erleichtern.
Du bekommst das Einstiegsgeld zusätzlich zu deinem laufenden Bürgergeld. Es ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Zuständig ist dein Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit. Beziehst du dagegen ALG I, gilt für dich nicht das Einstiegsgeld, sondern der Gründungszuschuss.
Zur Einordnung: Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur Neuen Grundsicherung umgebaut, die Leistung heißt künftig Grundsicherungsgeld. An der Förderung durch das Einstiegsgeld ändert das nichts, sie bleibt bestehen.
Voraussetzungen für das Einstiegsgeld
Damit das Jobcenter dir Einstiegsgeld für deine Selbstständigkeit bewilligt, müssen mehrere Punkte stimmen:
Du beziehst Bürgergeld. Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II und setzt den Leistungsbezug voraus.
Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich. Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem Vorhaben.
Du bist persönlich geeignet. Das Jobcenter prüft, ob du die nötigen Kenntnisse und die Ernsthaftigkeit mitbringst.
Deine Idee ist tragfähig. Es müssen gute Aussichten bestehen, dass deine Selbstständigkeit dich mittelfristig unabhängig vom Bürgergeld macht (Paragraf 16b SGB II, Stand: Juli 2026).
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, auch über die Höhe und die Dauer.
Höhe: wie viel bekommst du?
Eine feste Zahl gibt es nicht, die Höhe ist individuell. Als Grundbetrag setzen viele Jobcenter rund 50 Prozent des Regelbedarfs an. Bei einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende entspricht das etwa 281,50 Euro im Monat (Regelsätze 2026, Bundesregierung, Stand: Juli 2026).
Je nach Dauer deiner vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe deiner Bedarfsgemeinschaft kann das Jobcenter Zuschläge gewähren, sodass der Betrag höher ausfällt. In der Praxis liegt das Einstiegsgeld oft zwischen 50 und 100 Prozent des Regelsatzes. Die genaue Summe steht in deinem Bewilligungsbescheid.
Gezahlt wird das Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate. Es wird nicht auf dein Bürgergeld angerechnet, es kommt also obendrauf.
Einstiegsgeld beantragen: Schritt für Schritt
So gehst du vor:
1. Termin beim Jobcenter vereinbaren. Sprich mit deiner Integrationsfachkraft über deine Gründungsabsicht, bevor du irgendetwas anmeldest.
2. Antrag anfordern. Lass dir das Antragsformular für das Einstiegsgeld für Selbstständigkeit geben.
3. Unterlagen zur Tragfähigkeit vorbereiten. Ein Businessplan und ein Finanzplan zeigen dem Jobcenter, dass deine Idee trägt. Beides erstellst du am besten mit einem Gründercoach.
4. Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit einreichen. Das ist der entscheidende Punkt. Der Antrag muss vorliegen, bevor du dein Gewerbe anmeldest oder dich als Freiberufler beim Finanzamt meldest.
5. Auf den Bescheid warten und dann starten. Erst wenn die Bewilligung da ist, meldest du deine Selbstständigkeit offiziell an.
Den großen Überblick über alle Förderwege findest du im Guide Gründen aus Arbeitslosigkeit.
Gut zu wissen: Ein Gründercoaching kannst du dir oft komplett von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, über einen AVGS-Gutschein. Du zahlst dann nichts.
Zusätzliche Zuschüsse nach Paragraf 16c
Das Einstiegsgeld sichert deinen Lebensunterhalt. Für die Ausstattung deiner Selbstständigkeit gibt es einen zweiten Baustein: die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach Paragraf 16c SGB II.
Damit kann dir das Jobcenter Zuschüsse und Darlehen für notwendige Anschaffungen geben, etwa Werkzeug, Technik oder Ausstattung. Der Zuschuss ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt, ein zusätzliches Darlehen ist nicht gedeckelt (Paragraf 16c SGB II, Stand: Juli 2026).
Auch dieser Antrag muss vor der Anschaffung gestellt werden. Plane deinen Ausstattungsbedarf also, bevor du kaufst, und bring ihn gleich mit ins Gespräch beim Jobcenter.
Tipps für die Bewilligung
Sei früh dran. Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist ein zu später Antrag. Sprich mit dem Jobcenter, sobald deine Gründungsidee steht.
Zeig Tragfähigkeit. Ein sauberer Businessplan mit realistischem Finanzplan ist dein stärkstes Argument. Er zeigt, dass du das Bürgergeld mittelfristig hinter dir lässt.
Nutze kostenloses Coaching. Über einen AVGS-Gutschein bekommst du ein Gründercoaching, das dich beim Businessplan und beim Antrag unterstützt, ohne dass du etwas zahlst. Mehr dazu im Ratgeber AVGS beantragen.
Bleib im Gespräch. Das Jobcenter begleitet deine Selbstständigkeit. Halte Rücksprache, wenn sich etwas ändert, das schafft Vertrauen und sichert die weitere Förderung.
Häufige Fragen zum Einstiegsgeld
Wer kann Einstiegsgeld beantragen?
Menschen, die Bürgergeld beziehen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen. Voraussetzung sind persönliche Eignung und gute Aussichten, mittelfristig unabhängig vom Bürgergeld zu werden.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2026?
Die Höhe ist individuell. Als Grundbetrag setzen viele Jobcenter rund 50 Prozent des Regelbedarfs an, bei 563 Euro Regelsatz also etwa 281,50 Euro im Monat. Je nach Fall kann es höher ausfallen, bis zu 24 Monate lang.
Wann muss ich das Einstiegsgeld beantragen?
Vor der Aufnahme deiner Selbstständigkeit, also bevor du dein Gewerbe anmeldest oder dich beim Finanzamt als Freiberufler meldest. Ein nachträglicher Antrag hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Nur ein zusätzliches Darlehen nach Paragraf 16c SGB II wäre rückzahlbar, der Zuschuss dort bis 5.000 Euro nicht.
Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld?
Nein, es ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über Bewilligung, Höhe und Dauer. Ein überzeugender Businessplan und eine gute Vorbereitung verbessern deine Chancen deutlich.
Kann ich neben dem Einstiegsgeld weitere Förderung bekommen?
Ja. Über Paragraf 16c SGB II gibt es Zuschüsse bis 5.000 Euro und Darlehen für Ausstattung. Zusätzlich kannst du ein kostenloses Gründercoaching über einen AVGS-Gutschein nutzen.
Antrag beim Jobcenter steht an?Ein Gründercoach hilft dir bei Businessplan und Antrag, oft kostenlos über einen AVGS-Gutschein.