Professionelle Begleitung in die Selbstständigkeit – und der Staat zahlt sie komplett? Genau das leistet der AVGS. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die vollen Kosten eines Gründungscoachings. Viele wissen gar nicht, dass es das gibt. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, was das Coaching umfasst und wie du Schritt für Schritt an den Gutschein kommst.


Das Wichtigste in einem Satz:

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, Rechtsgrundlage § 45 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit 100 Prozent der Kosten eines Gründungscoachings bei einem AZAV-zertifizierten Träger – ohne Eigenanteil.

Inhalt

  1. Was ist ein AVGS-Gründungscoaching?
  2. Wer hat Anspruch auf den Gutschein?
  3. Was kostet dich das Coaching?
  4. Was passiert im Coaching?
  5. So beantragst du den AVGS
  6. Worauf du beim Coach achten solltest
  7. Häufige Fragen zum AVGS-Coaching

Was ist ein AVGS-Gründungscoaching?

Der AVGS ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit (oder das Jobcenter) eine Maßnahme bei einem privaten Bildungsträger finanziert. Eine dieser Maßnahmen ist das Gründungscoaching: eine individuelle Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Rechtlich basiert das auf § 45 SGB III – der „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.

Der entscheidende Unterschied zu anderen Förderungen: Der AVGS bezahlt die Beratung selbst, und das in der Regel schon vor der Gründung. Damit ergänzt er Programme wie die BAFA-Beratungsförderung, die erst nach der Gründung greift, und den Gründungszuschuss, der deinen Lebensunterhalt sichert.

Wer hat Anspruch auf den Gutschein?

Der AVGS richtet sich an Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. In der Praxis heißt das vor allem:

Du beziehst Arbeitslosengeld I (dann ist die Agentur für Arbeit zuständig) oder Bürgergeld (dann das Jobcenter). Auch wer noch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis steckt und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann unter Umständen einen AVGS bekommen.

Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht: Die Ausgabe des Gutscheins liegt im Ermessen deiner Vermittlungsfachkraft. Es lohnt sich deshalb, gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen und deine Gründungsabsicht klar zu schildern.

Was kostet dich das Coaching?

Nichts. Der AVGS deckt 100 Prozent der Maßnahmenkosten ab – vorausgesetzt, deine Vermittlungsfachkraft hat die Teilnahme vorab schriftlich bewilligt. Einen Eigenanteil zahlst du nicht; der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Wie viele Stunden bewilligt werden, legt deine Vermittlungsfachkraft individuell fest – je nach Eingliederungsbedarf typischerweise zwischen rund 40 und 150 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten). Die genaue Zahl steht in deinem AVGS. Das ist Zeit genug, um deine Idee zu schärfen, einen Businessplan zu erarbeiten und dich auf die nächsten Schritte vorzubereiten.

Du suchst einen AVGS-zertifizierten Coach? In unserem Verzeichnis findest du Gründercoaches, die mit AVGS arbeiten. Frag direkt nach der Trägerzulassung und Maßnahmenummer.

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Was passiert im Coaching?

Ein Gründungscoaching ist keine Schulung von der Stange, sondern eine individuelle Begleitung. Typische Inhalte sind:

die Schärfung deiner Geschäftsidee und deiner Positionierung, der Aufbau eines tragfähigen Businessplans samt Finanzteil, Fragen zu Marketing und Kundengewinnung sowie – wenn relevant – die Vorbereitung des Antrags auf Gründungszuschuss. Kurz: Du arbeitest mit einem erfahrenen Sparringspartner an genau den Punkten, an denen du gerade stehst.

Der große Vorteil gegenüber dem Selbststudium: Du bekommst einen ehrlichen Außenblick. Ein guter Coach sagt dir nicht, was du hören willst, sondern wo deine Idee noch nicht trägt – solange du es noch ändern kannst.

So beantragst du den AVGS

Der Weg zum Gutschein ist überschaubar:

1. Termin vereinbaren. Melde dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise deinem Jobcenter und bitte um ein Gespräch.

2. Gründungsabsicht darlegen. Schildere im Gespräch, dass du dich selbstständig machen willst, und bitte ausdrücklich um einen AVGS für eine Maßnahme zur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III.

3. Träger benennen. Nenne einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger beziehungsweise Coach, bei dem du die Maßnahme machen möchtest.

4. Gutschein einlösen. Hast du den AVGS erhalten, reichst du ihn beim Coach ein. Der kümmert sich um die Formalitäten und die Abrechnung mit der Agentur.

Mehr Details zur Antragstellung und den Voraussetzungen findest du im Artikel AVGS beantragen.

Worauf du beim Coach achten solltest

Damit der AVGS greift, muss der Coach beziehungsweise sein Träger AZAV-zertifiziert sein und über eine gültige Maßnahmenummer verfügen. Ohne diese Zulassung kann die Agentur die Maßnahme nicht finanzieren. Frag deshalb vor der Anmeldung direkt nach.

Mindestens genauso wichtig ist die menschliche und fachliche Passung: Du verbringst viele Stunden mit diesem Coach. Achte auf einschlägige Erfahrung in deiner Branche oder Gründungssituation – die Programme im Förder-Überblick sind nur so gut wie die Person, die sie mit dir umsetzt.

Häufige Fragen zum AVGS-Coaching

Muss ich arbeitslos sein, um einen AVGS zu bekommen?

Nicht zwingend gemeldet-arbeitslos, aber arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Das trifft zum Beispiel auf Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld-Empfänger oder Menschen in einem gekündigten Arbeitsverhältnis zu. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – die Ausgabe liegt im Ermessen der Agentur.

Was kostet mich das AVGS-Coaching?

Nichts. Der Gutschein deckt 100 Prozent der Maßnahmenkosten ab, einen Eigenanteil zahlst du nicht. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Wie viele Stunden umfasst ein Gründungscoaching?

Das legt deine Vermittlungsfachkraft individuell fest – je nach Eingliederungsbedarf typischerweise zwischen rund 40 und 150 Unterrichtseinheiten. Die genaue Zahl steht in deinem AVGS.

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und BAFA-Förderung?

Der AVGS finanziert Coaching meist schon vor der Gründung und richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte – zu 100 Prozent. Die BAFA-Beratungsförderung greift erst nach der Gründung und übernimmt 50 bis 80 Prozent der Kosten.

Woran erkenne ich einen zugelassenen Coach?

Er beziehungsweise sein Träger ist AZAV-zertifiziert und hat eine gültige Maßnahmenummer. Frag vor der Anmeldung direkt danach – ohne Zulassung kann die Agentur nicht zahlen.

Du willst dein kostenloses Gründungscoaching nutzen? Finde einen AVGS-zertifizierten Coach in deiner Nähe – unverbindlich anfragen.

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Über den Autor

Martin Stiffel ist Unternehmer, Coach und Sparringspartner für Solo-Selbstständige mit über 25 Jahren Erfahrung im Aufbau und in der Führung von Unternehmen. Als Gründer der rückenwind Marketing GmbH begleitet er Gründerinnen und Gründer auf dem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.