Start in die Selbstständigkeit
Aus Festanstellung selbstständig: der 12-Monats-Plan zum Absprung
Von Martin StiffelAktualisiert am 7 Min. Lesezeit
Der Job ist sicher, das Gehalt kommt jeden Monat, und trotzdem lässt der Gedanke nicht los. Genau in dieser Lage ist der größte Fehler nicht das Zögern, sondern der Sprung ohne Plan. Aus einer Festanstellung selbstständig zu werden, funktioniert am besten in Etappen: erst testen, dann rechnen, dann kündigen. Dieser Plan verteilt den Weg auf zwölf Monate, damit du dein Einkommen nicht verlierst, während du dein Geschäft aufbaust.
Warum zwölf Monate der richtige Rahmen sind
Zwölf Monate sind lang genug, um ein Angebot zu testen, erste zahlende Kunden zu gewinnen und eine Rücklage aufzubauen. Und sie sind kurz genug, dass die Entscheidung nicht im Sand verläuft. Kürzer als sechs Monate wird es hektisch, weil du weder Kunden noch Zahlen hast. Länger als achtzehn Monate wird es in der Regel zäh, weil die Doppelbelastung an der Motivation zehrt.
Wichtig ist die Reihenfolge. Die meisten machen es umgekehrt: erst kündigen, dann überlegen, was sie verkaufen. Dieser Plan dreht das um.
Monat 1 bis 3: Klarheit und Spielregeln im Arbeitsvertrag
In dieser Phase entscheidest du zwei Dinge: was du anbietest und ob du es überhaupt neben dem Job anbieten darfst.
Was sagt dein Arbeitsvertrag?
Eine Klausel, die dir jede selbstständige Nebentätigkeit pauschal verbietet, ist unwirksam. Üblich und wirksam ist dagegen die Kombination aus Anzeigepflicht und dem Recht des Arbeitgebers, bei berechtigtem Interesse zu widersprechen. Klare Grenzen gibt es dort, wo du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst: Für kaufmännische Angestellte folgt das Wettbewerbsverbot aus § 60 HGB, für alle anderen aus der allgemeinen Treuepflicht. Und die Arbeitszeit von Haupt- und Nebentätigkeit zusammen darf nach Auffassung der Kammern die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten, also acht Stunden werktäglich, unter Ausgleichsbedingungen bis zu zehn (Quellen: IHK Regensburg, § 3 ArbZG, Stand: 29.07.2026).
Praktisch heißt das: Lies deinen Vertrag, bevor du eine Website online stellst. Wenn eine Anzeigepflicht drinsteht, zeig die Tätigkeit an. Das ist unangenehm, aber deutlich billiger als eine Abmahnung im zehnten Monat deines Plans.
Was verkaufst du an wen?
Formuliere in einem Satz, wem du bei welchem Problem hilfst. Wenn du diesen Satz nicht in zwei Zeilen aufschreiben kannst, ist er noch nicht fertig. Die Details dazu stehen im Pillar-Artikel Positionierung als Gründer.
Monat 4 bis 6: Im Nebenerwerb testen
Jetzt wird es echt. Ziel dieser Phase sind nicht viele Kunden, sondern die ersten drei, die zahlen. Denn nur bezahlte Aufträge beantworten die entscheidende Frage: Ist mein Angebot jemandem Geld wert?
- Anmelden: Ob Gewerbe oder freier Beruf entscheidet nicht deine Meinung, sondern das Finanzamt. Die Abgrenzung erklärt Freiberufler oder Gewerbe, den Ablauf der Anmeldung Nebenberuflich gründen.
- Steuerlich klein starten: Für den Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung oft der einfachste Weg, weil du keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Prüf aber, ob sie zu deiner Kundenstruktur passt.
- Trennen: Ein eigenes Geschäftskonto spart dir später Stunden in der Buchhaltung.
- Preise ernst nehmen: Verkauf nicht unter Wert, nur weil du noch angestellt bist. Wer im Nebenerwerb zu billig anfängt, schleppt diese Preise mit in die Vollzeit.
Führ ab jetzt eine einfache Liste: Anfragen, Angebote, Aufträge, Umsatz pro Monat. Diese Liste ist im zehnten Monat deine wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Monat 7 bis 9: Zahlen, Rücklage, Absicherung
In dieser Phase geht es um die Frage, wie viel Umsatz du wirklich brauchst, und um alles, was nach der Kündigung nicht mehr dein Arbeitgeber übernimmt.
Der Betrag, der wirklich zählt
Rechne nicht mit deinem Nettogehalt, sondern von unten: private Lebenshaltung plus Betriebskosten plus Steuern plus Kranken- und Altersvorsorge. Das Ergebnis ist der Umsatz, den du brauchen wirst. Die Struktur dafür liefern Finanzierungsplan für Gründer und der Businessplan.
Krankenversicherung
Mit dem Ende der Anstellung entfällt der Arbeitgeberanteil, du zahlst den Beitrag allein. Ob gesetzlich oder privat, freiwillig versichert oder Familienversicherung: Diese Entscheidung solltest du treffen, bevor du kündigst, nicht danach. Der Vergleich steht in Krankenversicherung für Selbstständige.
Rücklage
Als Orientierung aus der Praxis: sechs Monate deiner privaten Fixkosten auf einem separaten Konto, zusätzlich zu allem, was du ins Geschäft steckst. Weniger ist möglich, macht aber jede Verhandlung schlechter, weil du aus dem Druck heraus verkaufst.
Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterführen
Das ist der Punkt, den fast alle übersehen. Als Selbstständige kannst du dich nach § 28a SGB III freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Voraussetzungen: mindestens 15 Stunden Arbeitsumfang pro Woche und entweder mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der letzten 30 Monate vor der Selbstständigkeit oder unmittelbar davor Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld. Entscheidend ist die Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Solange du daneben noch versicherungspflichtig angestellt bist, ist die Antragsversicherung ausgeschlossen. Dann läuft die Drei-Monats-Frist erst ab dem Wegfall dieses Ausschlusses, also ab dem Ende deiner Anstellung (§ 28a Abs. 3 SGB III). Wer die Frist verstreichen lässt, kommt für diese Tätigkeit nicht mehr hinein. Der Beitrag liegt 2026 bei 102,83 Euro im Monat, bemessen an der Bezugsgröße von 3.955 Euro. Gründer zahlen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der Tätigkeit nur den halben Beitrag. Rechne aber mit einer Bindung: Kündigen kannst du das Versicherungsverhältnis erstmals nach fünf Jahren, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende (§ 28a Abs. 5 SGB III). (Quellen: § 28a SGB III, IHK Rhein-Neckar, Stand: 29.07.2026).
Monat 10 bis 12: Der Absprung
Erst jetzt kündigst du, und zwar auf Basis von Zahlen statt Bauchgefühl. Drei Kriterien haben sich als brauchbare Schwelle erwiesen:
- Du hast mehrere zahlende Kunden gewonnen, nicht nur einen.
- Dein Nebenerwerb deckt einen relevanten Teil deiner privaten Fixkosten.
- Du hast eine Rücklage und weißt, wie lange sie reicht, wenn drei Monate nichts hereinkommt.
Kündigungsfrist
Ohne abweichende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Die verlängerten Fristen nach Beschäftigungsdauer betreffen Kündigungen durch den Arbeitgeber (Quelle: § 622 BGB, Stand: 29.07.2026). Schau in deinen Vertrag, dort stehen häufig längere Fristen. Für dich als Arbeitnehmer darf dabei keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
Die ersten 90 Tage nach dem letzten Arbeitstag
Setz dir für diese Zeit drei feste Termine: Antrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung (Frist drei Monate), Wechsel des Krankenversicherungsstatus, und ein monatlicher Zahlen-Check. Wenn du das jetzt in den Kalender schreibst, verpasst du später keine Frist.
Die Sperrzeit-Falle: warum das Wie der Kündigung über Geld entscheidet
Wer selbst kündigt, ohne einen wichtigen Grund nachweisen zu können, muss in der Regel mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen rechnen, in bestimmten Fällen verkürzt sie sich auf drei oder sechs Wochen (Quelle: § 159 SGB III, Stand: 29.07.2026). Zusätzlich mindert eine zwölfwöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe die Anspruchsdauer, und zwar um mindestens ein Viertel. Diese Minderung entfällt allerdings, wenn die Kündigung bei Entstehung des Anspruchs mehr als ein Jahr zurückliegt (Quelle: § 148 SGB III, Stand: 29.07.2026).
Warum das für Gründer wichtig ist: Der Gründungszuschuss setzt nach § 93 SGB III unter anderem voraus, dass du bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hast (Quelle: § 93 SGB III, Stand: 29.07.2026). Eine Sperrzeit plus Anspruchsminderung kann diese Schwelle reißen. Noch grundlegender ist aber die erste Hürde: Der Zuschuss setzt voraus, dass du deine Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beendest. Wer ohne Umweg über die Arbeitslosigkeit direkt aus dem Job wechselt, kommt gar nicht in Frage. Wer also mit dem Gründungszuschuss rechnet, sollte die Kündigung nicht spontan aussprechen, sondern die Reihenfolge vorher mit der Agentur für Arbeit klären.
Vier Fehler, die den Absprung teuer machen
- Kündigen, um sich zum Handeln zu zwingen. Der Druck macht dich nicht produktiver, sondern verhandlungsschwach. Du nimmst dann Aufträge an, die nicht passen.
- Den Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen stellen. Wenn dein Vertrag eine Anzeigepflicht enthält und du sie ignorierst, riskierst du eine Abmahnung genau in der Phase, in der du Ruhe brauchst.
- Die Drei-Monats-Frist verpassen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung lässt sich nach § 28a SGB III nur zum Start abschließen. Wer die Frist verstreichen lässt, kann sie für diese Tätigkeit nicht nachholen.
- Nur an Umsatz denken, nicht an Kundenakquise. Deine Pipeline muss auch dann laufen, wenn du gerade viel zu tun hast. Wie das systematisch geht, steht in Erste Kunden gewinnen als Gründer.
Und noch ein Gedanke, der in keiner Checkliste steht: Der Wechsel ist nicht nur organisatorisch, sondern auch mental ein Bruch. Statt Gehalt kommen Rechnungen, statt Feedback vom Chef kommt Stille. Wer sich darauf vorbereitet, kommt deutlich ruhiger durch die ersten Monate. Mehr dazu im Pillar-Artikel Vom Angestellten zum Unternehmer.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber mir die selbstständige Nebentätigkeit verbieten?
Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann aber widersprechen, wenn berechtigte Interessen betroffen sind, insbesondere bei Konkurrenztätigkeit oder wenn die Arbeitszeitgrenzen überschritten würden. Enthält dein Vertrag eine Anzeigepflicht, musst du die Tätigkeit vorher melden.
Wie viel Umsatz brauche ich, bevor ich kündige?
Rechne von unten: private Fixkosten plus Betriebskosten plus Steuern plus Kranken- und Altersvorsorge. Als praktikable Schwelle hat sich bewährt, dass der Nebenerwerb einen relevanten Teil der privaten Fixkosten deckt und zusätzlich eine Rücklage von etwa sechs Monatsfixkosten vorhanden ist.
Bekomme ich den Gründungszuschuss, wenn ich selbst kündige?
Nur, wenn du zwischen Anstellung und Selbstständigkeit tatsächlich arbeitslos bist: Der Gründungszuschuss setzt nach § 93 Abs. 1 SGB III voraus, dass du die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beendest. Wer ohne Umweg über die Arbeitslosigkeit direkt aus dem Job wechselt, kommt gar nicht in Frage. Kommt eine Sperrzeit von zwölf Wochen hinzu, wird der Zuschuss in dieser Zeit nicht geleistet, und die Anspruchsdauer mindert sich um mindestens ein Viertel, sodass der erforderliche Restanspruch von 150 Tagen unterschritten werden kann. Kläre die Reihenfolge vorher mit deiner Agentur für Arbeit.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig längere Fristen, die dann maßgeblich sind. Schau also zuerst in deinen Vertrag.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Der Arbeitgeberanteil entfällt, du trägst den Beitrag allein. Als Selbstständige kannst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Der Wechsel sollte vor dem letzten Arbeitstag geklärt sein, damit keine Lücke entsteht.
Sollte ich im Nebenerwerb schon eine Rechtsform wählen?
Für den Test reicht in den meisten Fällen das Einzelunternehmen, weil es ohne Kapital und Notar auskommt. Eine haftungsbeschränkte Form wird erst interessant, wenn Haftungsrisiken, Investoren oder Partner ins Spiel kommen.
Was, wenn ich nach sechs Monaten merke, dass es nicht funktioniert?
Dann hast du im Nebenerwerb genau das erfahren, was der Plan leisten soll, und zwar ohne dein Einkommen verloren zu haben. Du kannst das Angebot ändern, die Zielgruppe wechseln oder die Idee begraben. Das ist kein Scheitern, sondern der Zweck der Testphase.