Marketing & Kunden
Website für Gründer: Conversion statt Schönheit
Von Martin StiffelAktualisiert am 10 Min. Lesezeit
Die meisten Gründer-Websites sind zu schön und zu leise. Sie sehen ordentlich aus, sagen aber nicht, für wen sie da sind, und machen es Interessenten schwer, den nächsten Schritt zu gehen. Dieser Leitfaden zeigt, was eine Website für Solo-Selbstständige wirklich leisten muss, welche rechtlichen Pflichten 2026 gelten und welche davon dir gerade verkauft werden, obwohl sie dich gar nicht betreffen.
Wofür eine Gründer-Website überhaupt da ist
Eine Website eines Solo-Selbstständigen hat genau drei Aufgaben, und „gut aussehen“ ist keine davon:
Erstens: Zweifel ausräumen. Die meisten Besucher kommen nicht zufällig. Sie haben deinen Namen gehört, eine Empfehlung bekommen oder dich gegoogelt. Sie prüfen, ob du echt, erreichbar und zuständig bist. Die Nielsen Norman Group untersucht Vertrauen im Web seit 1999 und nennt vier stabile Faktoren: Gestaltungsqualität, Offenlegung, aktuelle und vollständige Inhalte, sowie Vernetzung mit dem restlichen Web. Drei davon kosten dich kein Geld, sondern Ehrlichkeit.
Zweitens: Zuordnung ermöglichen. Innerhalb weniger Sekunden muss klar sein, für wen du arbeitest und welches Problem du löst. „Ganzheitliche Beratung für Menschen und Organisationen“ leistet das nicht. „Ich helfe Handwerksbetrieben mit 5 bis 20 Mitarbeitern, ihre Nachfolge zu regeln“ leistet es. Wenn dir dieser Satz schwerfällt, ist das kein Website-Problem, sondern ein Positionierungsproblem. Dann fang bei der Positionierung an, nicht beim Design.
Drittens: den nächsten Schritt anbieten. Einen, nicht fünf. Ein Erstgespräch, eine Anfrage, ein Rückruf. Eine Website ohne klaren nächsten Schritt ist eine digitale Visitenkarte, und die kann auch weniger kosten.
Was sie nicht leistet: Kunden herbeizaubern, die dich nicht kennen. In den ersten Monaten kommt Neugeschäft fast immer aus Gesprächen, Empfehlungen und Netzwerk. Die Website wandelt dieses Interesse in Kontakte um, sie erzeugt es nicht. Wie das Erzeugen funktioniert, steht in Erste 10 Kunden gewinnen ohne Werbebudget.
Die vier Pflichten, die wirklich gelten
1. Impressum nach § 5 DDG
Seit dem Wegfall des Telemediengesetzes am 14.05.2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Pflicht sind unter anderem Name und Anschrift, eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit einschließlich E-Mail-Adresse, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Handelsregister und Registernummer, bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen, dazu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
Als Einzelunternehmerin brauchst du Name, ladungsfähige Anschrift und Kontaktweg. Ein Postfach reicht nicht. Als UG oder GmbH kommen Rechtsform, Geschäftsführung, Registergericht und Registernummer dazu.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DDG mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. In der Praxis kommt der Ärger allerdings selten von der Behörde, sondern in Form einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
2. Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
Sobald deine Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut praktisch jede, spätestens über Server-Logfiles und das Kontaktformular, brauchst du eine Datenschutzerklärung. Hinein gehören mindestens: wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange gespeichert wird, die Betroffenenrechte und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. In klarer, einfacher Sprache, nicht in Juristendeutsch. Details in unserem Leitfaden Datenschutzerklärung für Gründer-Websites.
3. Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG
Alles, was auf dem Endgerät des Besuchers gespeichert oder ausgelesen wird und nicht technisch zwingend erforderlich ist, braucht eine vorherige informierte Einwilligung. Das betrifft Analyse-Tools, Marketing-Pixel, eingebettete Videos und Karten. Der Umkehrschluss ist der eigentlich nützliche: Wer auf Tracking verzichtet, braucht kein Cookie-Banner. Für die meisten Gründer-Websites im ersten Jahr ist genau das die beste Lösung. Kein Banner, kein Einwilligungsmanagement, keine Fehlerquelle.
4. Keine Drittanbieter-Ressourcen ohne Einwilligung
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts über Google-Server ohne Einwilligung rechtswidrig ist, weil dabei die IP-Adresse des Besuchers übertragen wird. Zugesprochen wurden 100 Euro Schadensersatz, es folgte eine Abmahnwelle. Vorsicht bei der Formulierung, die im Netz kursiert: Eine gesetzliche Pflicht, Schriften lokal zu hosten, gibt es nicht. Pflicht ist, die Übertragung ohne Einwilligung zu vermeiden. Lokales Einbinden ist einfach der bequemste Weg dorthin, und er macht die Seite nebenbei schneller. Dasselbe gilt für eingebettete YouTube-Videos und Google Maps.
Barrierefreiheit: was das BFSG für dich bedeutet
Seit Juni 2025 wird Solo-Selbstständigen an vielen Stellen erzählt, ihre Website müsse jetzt barrierefrei sein. Das ist in den meisten Fällen falsch, und der Grund steht im Gesetz selbst.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025, aber nur für fünf abschließend aufgezählte Dienstleistungsbereiche: Telekommunikationsdienste, bestimmte Elemente der Personenbeförderung, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Entscheidend ist der letzte Punkt und seine Definition in § 2 Nummer 26 BFSG. Gemeint sind Dienste, die über eine Website oder App elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Übersetzt lautet die Prüffrage: Kann jemand auf deiner Website einen Vertrag online abschließen?
- Nein (Leistungen beschrieben, Kontaktformular, Terminanfrage ohne Buchungsabschluss): Deine Seite fällt nicht in den Anwendungsbereich. Unabhängig von deiner Unternehmensgröße.
- Ja (Onlineshop, Kurs direkt online kaufbar, Buchung mit verbindlichem Vertragsabschluss und Bezahlung): dann greift die zweite Stufe.
Die zweite Stufe ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme in § 3 Absatz 3 BFSG. Sie befreit Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen vollständig von den Barrierefreiheitspflichten. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nummer 17 BFSG, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Praktisch jeder Solo-Selbstständige erfüllt das. Achtung: Bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht.
Das Ergebnis für die allermeisten Leser dieses Artikels: keine BFSG-Pflicht, weder über den Anwendungsbereich noch über die Ausnahme. Das heißt ausdrücklich nicht, dass Barrierefreiheit egal ist. Ausreichender Kontrast, lesbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und bedienbare Formulare kosten nichts extra, wenn man sie von Anfang an mitdenkt, und sie helfen jedem Besucher, nicht nur denen mit Einschränkung. Nur ist das eine Qualitäts- und keine Rechtsfrage, und niemand sollte dir deshalb eine vierstellige Rechnung schreiben.
Was auf die Startseite gehört
In dieser Reihenfolge, von oben nach unten:
1. Ein Satz, der sagt, was du für wen tust. Ohne Metapher, ohne Anspruch auf Schönheit. Dieser Satz entscheidet, ob weitergelesen wird.
2. Ein echtes Foto von dir. Bei Solo-Selbstständigen kauft niemand eine Marke, sondern eine Person. Ein Stockfoto mit lachendem Team ist an dieser Stelle ein Eigentor, weil es zeigt, dass das Team nicht existiert.
3. Konkrete Leistungen mit Preisrahmen. Zumindest eine Größenordnung. Wer Preise verschweigt, filtert nicht die Falschen heraus, sondern die Richtigen, weil ernsthafte Interessenten Planungssicherheit brauchen.
4. Belege statt Behauptungen. Referenzen, Fallbeispiele, Vorher-Nachher, Zahlen. „Langjährige Erfahrung“ ist keine Angabe, „seit 2011, über 200 begleitete Betriebe“ schon.
5. Ein einziger klarer nächster Schritt. Für Buttons gibt es zwei belastbare Untergrenzen, und sie kommen aus den Web Content Accessibility Guidelines des W3C, nicht aus dem Marketing: mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel Klickfläche (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.5.8, in der strengeren Stufe 44 mal 44) und ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 für Text (Erfolgskriterium 1.4.3). Wichtiger als jede Pixelzahl ist aber, dass der Button hält, was er verspricht. Das Baymard Institute beobachtet seit Jahren, dass Nutzer abspringen, wenn die Folgeseite etwas anderes verlangt als der Button versprochen hat. Steht „Kostenloses Erstgespräch“ drauf und es folgt ein 20-Felder-Formular, springen Leute ab.
6. Kontakt, direkt und sichtbar. Telefonnummer und E-Mail-Adresse gehören auf die Seite, nicht nur ins Impressum. Offenlegung ist einer der vier Vertrauensfaktoren.
Zu Zahlen an dieser Stelle ein ehrliches Wort: Für die Wirkung einzelner Startseiten-Elemente kursieren viele Prozentangaben, die sich nicht auf eine nachprüfbare Primärquelle zurückführen lassen. Wir nennen deshalb keine. Die Punkte oben stammen aus der UX-Forschung und aus der Praxis, nicht aus einer Infografik.
Technik: die drei Werte, die zählen
Google misst Nutzungsqualität über die Core Web Vitals. 2026 sind es drei Werte, jeweils gemessen am 75. Perzentil echter Nutzerdaten:
- LCP (Largest Contentful Paint): unter 2,5 Sekunden. Wie schnell der größte sichtbare Inhalt da ist. Der häufigste Killer sind unkomprimierte Bilder.
- INP (Interaction to Next Paint): unter 200 Millisekunden. Wie schnell die Seite auf Eingaben reagiert. INP hat FID am 12.03.2024 endgültig abgelöst, FID ist seither kein Core Web Vital mehr.
- CLS (Cumulative Layout Shift): unter 0,1. Wie stark das Layout beim Laden springt. Typische Ursache sind Bilder ohne feste Maße und nachgeladene Banner.
Wie wichtig ist das fürs Ranking? Core Web Vitals sind seit Juni 2021 ein bestätigter Rankingfaktor, aber Google selbst beschreibt sie als Tiebreaker: Sie entscheiden zwischen inhaltlich vergleichbaren Seiten, sie ersetzen keinen guten Inhalt. Wer mit einer technisch perfekten, inhaltlich dünnen Seite auf Platz eins hofft, wartet vergeblich.
Und die berühmte Absprungrate? Die Zahl „53 Prozent brechen ab, wenn eine Seite länger als drei Sekunden lädt“ begegnet einem überall. Sie stammt aus einer Google- und SOASTA-Untersuchung aus dem Frühjahr 2017 und bezieht sich auf rund 900.000 mobile Werbe-Landingpages aus mehreren Branchen, darunter Handel, Automotive und Technologie, nicht auf Websites von Dienstleistern. Als zeitlose Wahrheit über deine Seite taugt sie nicht. Dass Tempo hilft, stimmt trotzdem, nur eben nicht mit dieser Zahl als Beleg.
Über die Hälfte des weltweiten Website-Traffics kommt inzwischen von Mobilgeräten. Eine belastbare, frei zugängliche Zahl speziell für Deutschland haben wir nicht gefunden und erfinden deshalb keine. Für die Praxis reicht die Konsequenz: Baue und teste zuerst am Handy.
Baukasten, WordPress oder Agentur?
Alle Preise sind Listenpreise mit Stand September 2026 und ohne Aktionsrabatte gedacht.
Baukasten. Wix ab etwa 6,54 Euro im Monat, ein business-taugliches Paket eher um 20 Euro. Squarespace zwischen 12 und 17 Euro. Jimdo liegt in einer vergleichbaren Größenordnung, staffelt seine Pakete aber häufiger um, die aktuellen Preise stehen nur auf der Anbieterseite selbst. Dafür bekommst du Hosting, Vorlagen, Updates und Sicherheit ohne eigenes Zutun. Der Preis dafür: begrenzte Gestaltungsfreiheit und ein Umzug, der später mühsam wird.
WordPress in Eigenregie. Einstiegs-Hosting gibt es ab wenigen Euro im Monat, ordentlich gemanagtes Hosting kostet eher 15 bis 35 Euro. Dazu kommt deine Zeit für Einrichtung, Updates und Sicherheit. Rechne diese Zeit ehrlich ein: Wenn du dafür drei Abende brauchst und dein Stundensatz 90 Euro beträgt, ist der Baukasten nicht mehr teurer.
Agentur. Für kleine Unternehmen liegen Marktpreise für einfache Seiten meist zwischen 1.200 und 2.500 Euro, ein One-Pager bei 1.000 bis 2.500 Euro, eine Website mit rund fünf Seiten bei 2.500 bis 5.000 Euro und größere Projekte ab 5.000 Euro aufwärts. Entscheidend ist eine Frage, die viele erst hinterher stellen: Kannst du danach selbst Texte ändern? Eine Seite, für die du jedes Komma bezahlen musst, veraltet garantiert.
Die Empfehlung, wenn du gerade gründest: Fang klein an. Eine Seite, die in zwei Tagen steht und die richtigen drei Dinge sagt, bringt dir mehr als ein Projekt, das ein Quartal blockiert. Website-Kosten sind übrigens Betriebsausgaben, dazu Was kann ich als Gründer absetzen?
Die sieben häufigsten Fehler
1. Veraltete Rechtsverweise. „§ 5 TMG“ oder „TTDSG“ im Impressum und in der Datenschutzerklärung. Beide Gesetze sind seit 14.05.2024 Geschichte. Gilt als Indiz für ein ungepflegtes Impressum und ist damit ein eigenständiges Abmahnrisiko.
2. Google Fonts oder YouTube extern eingebunden, ohne Einwilligung. Seit dem Urteil des LG München I 2022 ein belegtes Risiko.
3. Cookie-Banner, obwohl gar kein Tracking läuft. Kostet Vertrauen und Conversion ohne jeden Nutzen.
4. Kein erkennbarer nächster Schritt. Sechs gleichwertige Buttons sind dasselbe wie keiner.
5. Über mich als Lebenslauf. Interessiert niemanden. Interessant ist, was deine Erfahrung für den Kunden bedeutet.
6. Keine Preise, nirgends. Filtert die ernsthaften Anfragen heraus, nicht die unpassenden.
7. Perfektionismus. Der teuerste Fehler. Eine Seite, die nach acht Monaten immer noch „fast fertig“ ist, hat in acht Monaten null Anfragen erzeugt.
Wenn deine Seite steht und trotzdem nichts passiert, liegt es fast nie an der Technik. Dann ist die Frage, ob überhaupt jemand kommt und ob der Text die richtigen Leute anspricht: siehe Marketing für Gründer und Erste Kunden gewinnen als Gründer.
Und falls dir jemand bei alldem über die Schulter schauen soll: Beraterinnen und Berater mit Marketing-Schwerpunkt findest du im Verzeichnis, zum Beispiel Gründernest GmbH, Florian Silbermann oder ZweiPunkt-Medien & Marketing GmbH.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für Gründer?
Das hängt vom Weg ab. Ein Baukasten kostet laufend etwa 7 bis 20 Euro im Monat für ein business-taugliches Paket, je nach Anbieter, WordPress in Eigenregie ab wenigen Euro Hosting bis etwa 35 Euro im Monat für gemanagtes Hosting, dazu deine Arbeitszeit. Eine Agentur berechnet für kleine Unternehmen meist 1.200 bis 2.500 Euro für eine einfache Seite, bei rund fünf Seiten eher 2.500 bis 5.000 Euro. Alle Angaben sind Listenpreise mit Stand September 2026.
Muss meine Website barrierefrei sein?
In den meisten Fällen nicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025, aber nur für fünf Dienstleistungsbereiche, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Darunter fällt eine Website nur, wenn dort ein Verbrauchervertrag online abgeschlossen werden kann. Eine reine Info- und Akquise-Website mit Kontaktformular ist davon nicht erfasst. Kommt bei dir doch ein Online-Vertragsabschluss vor, greift zusätzlich die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Absatz 3 BFSG für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Unabhängig davon ist gute Lesbarkeit und Bedienbarkeit sinnvoll, nur eben freiwillig.
Welcher Paragraf gilt für das Impressum?
Seit dem 14.05.2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das Telemediengesetz und damit § 5 TMG gibt es nicht mehr. Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben nichts geändert, aber der Verweis auf ein nicht mehr existierendes Gesetz sollte korrigiert werden.
Brauche ich ein Cookie-Banner?
Nur, wenn du Dinge einsetzt, die auf dem Endgerät des Besuchers speichern oder auslesen und dafür nicht technisch zwingend erforderlich sind, also Analyse, Marketing-Pixel, eingebettete Videos oder Karten. Verzichtest du darauf, brauchst du kein Banner. Für viele Gründer-Websites ist genau das der einfachste und beste Weg.
Baukasten oder WordPress: was ist besser für den Anfang?
Für die meisten Solo-Gründungen ist der Baukasten der pragmatischere Start, weil Hosting, Updates und Sicherheit enthalten sind und die Seite in wenigen Tagen live gehen kann. WordPress lohnt sich, wenn du planst, viele Inhalte zu veröffentlichen, besondere Funktionen brauchst oder die volle Kontrolle willst und bereit bist, laufend Zeit für Updates einzuplanen. Rechne deine eigene Arbeitszeit mit ein, dann wird die Entscheidung meist eindeutig.
Wie schnell muss meine Website sein?
Als Zielwerte gelten die Core Web Vitals: LCP unter 2,5 Sekunden, INP unter 200 Millisekunden, CLS unter 0,1, jeweils gemessen am 75. Perzentil echter Nutzerdaten. Die bekannte Zahl, wonach 53 Prozent der Besucher nach drei Sekunden abspringen, stammt aus einer Untersuchung von Google und SOASTA aus dem Frühjahr 2017 zu mobilen Werbe-Landingpages aus mehreren Branchen und lässt sich nicht auf eine Dienstleister-Website übertragen. Schnell ist trotzdem besser, vor allem mobil.
Ist Seitengeschwindigkeit ein Rankingfaktor?
Ja, aber ein nachgeordneter. Google bestätigt die Core Web Vitals seit Juni 2021 als Rankingsignal und beschreibt sie als Tiebreaker zwischen inhaltlich vergleichbaren Seiten. Inhalt und Relevanz bleiben das Entscheidende. Technik allein bringt dich nicht nach vorn.
Brauche ich als Solo-Selbstständiger überhaupt eine Website?
Ja, aber nicht als erstes und nicht als großes Projekt. Deine ersten Kunden kommen in aller Regel aus Gesprächen, Empfehlungen und Netzwerk. Die Website entscheidet dann, ob aus Interesse eine Anfrage wird, weil fast jeder vor dem Erstkontakt nachschaut, wer du bist. Eine kleine, klare, korrekte Seite erfüllt diesen Zweck vollständig.