EÜR erstellen für Gründer: Die Einnahmenüberschussrechnung Schritt für Schritt
Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ist für die meisten Gründer die einfachste Art, ihren Gewinn zu ermitteln. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz, kein Inventar. Du stellst Einnahmen und Ausgaben gegenüber, und die Differenz ist dein Gewinn. Klingt simpel? Ist es im Kern auch. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine EÜR sauber erstellst, korrekt über ELSTER abgibst und welche Fehler dich bares Geld kosten.
Das Wichtigste in Kürze (Stand 2026):
Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG darfst du nutzen, solange du nicht buchführungspflichtig bist. Die Grenzen dafür liegen 2026 bei 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr (IHK München). Die Anlage EÜR ist Pflicht und wird elektronisch über ELSTER übermittelt – zusammen mit der Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Was ist die EÜR – und wer darf sie nutzen?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung. Du rechnest: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust). Es zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip – maßgeblich ist, wann das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht oder abfließt, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde.
Nutzen darfst du die EÜR, wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst:
Freiberufler: Ärzte, Anwälte, Designer, Berater, Journalisten und ähnliche Katalogberufe nach § 18 EStG dürfen die EÜR immer nutzen – unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes. Sie fallen grundsätzlich nicht unter die gewerbliche Buchführungspflicht.
Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen: Einzelunternehmer und GbRs, die die unten genannten Grenzen nicht überschreiten und nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, erstellt ebenfalls eine EÜR – nur ohne Umsatzsteuer in den Beträgen.
EÜR oder Bilanz? Wann die Buchführungspflicht greift
Die Grenze zwischen EÜR und doppelter Buchführung (Bilanz) ist klar geregelt. Steuerlich (§ 141 AO) kann das Finanzamt eine Buchführungspflicht anordnen, sobald du eine dieser Grenzen überschreitest:
Mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr. Diese Werte gelten seit dem Wachstumschancengesetz und sind auch 2026 maßgeblich (Buchführungspflicht-Überblick).
Wichtig: Die Pflicht beginnt nicht rückwirkend. Das Finanzamt teilt dir die Buchführungspflicht mit, und sie gilt erst ab dem darauf folgenden Wirtschaftsjahr. Du hast also Vorlauf. Wer als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) gründet, ist dagegen immer zur doppelten Buchführung verpflichtet – für die kommt die EÜR nicht infrage. Welche Rechtsform zu dir passt, klärst du im Artikel Rechtsform wählen.
Welche Einnahmen und Ausgaben gehören hinein?
In die EÜR gehört alles, was betrieblich veranlasst ist.
Betriebseinnahmen sind unter anderem: Honorare und Verkaufserlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer (wenn du kein Kleinunternehmer bist), Umsatzsteuer-Erstattungen vom Finanzamt, Zinsen aus Betriebskonten und der Verkauf von Betriebsvermögen.
Betriebsausgaben sind zum Beispiel: Wareneinkauf, Miete für Büro oder Lager, Telefon und Internet, Versicherungsbeiträge, Fahrtkosten, Fortbildungen, Software-Abos, Steuerberaterkosten und die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.
Sonderfall Anlagevermögen: Teurere Anschaffungen wie ein Laptop oder Büromöbel ziehst du nicht sofort komplett ab, sondern über die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung/AfA). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du dagegen im Anschaffungsjahr voll absetzen.
Unsicher, was du alles absetzen darfst? Ein Gründercoach mit Buchhaltungs-Fokus hilft dir, von Anfang an sauber zu starten – häufig über einen AVGS-Gutschein sogar kostenlos.
EÜR erstellen in 6 Schritten
1. Belege sammeln und ordnen
Sammle das ganze Jahr über jeden Beleg – digital oder auf Papier. Ordne sie nach Einnahmen und Ausgaben. Wer das laufend macht, spart sich im Januar den Belege-Albtraum.
2. Einnahmen erfassen
Trage alle Betriebseinnahmen des Jahres zusammen – nach dem Zuflussprinzip, also nach Zahlungseingang.
3. Ausgaben erfassen und Kategorien zuordnen
Ordne jede Ausgabe einer Kategorie zu (Bürokosten, Reisekosten, Wareneinkauf usw.). Diese Kategorien entsprechen den Zeilen der amtlichen Anlage EÜR.
4. Abschreibungen berechnen
Für Anschaffungen über 800 € netto ermittelst du die jährliche Abschreibung anhand der amtlichen AfA-Tabellen.
5. Umsatzsteuer berücksichtigen
Bist du kein Kleinunternehmer, gehören vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer sowie Zahlungen ans Finanzamt in die Rechnung.
6. Gewinn ermitteln
Einnahmen minus Ausgaben = dein steuerlicher Gewinn. Diesen Wert überträgst du in die Anlage EÜR und in deine Einkommensteuererklärung.
Die Anlage EÜR über ELSTER abgeben
Die EÜR gibst du nicht formlos ab, sondern auf dem amtlichen Vordruck Anlage EÜR. Diese wird elektronisch über ELSTER ans Finanzamt übermittelt – eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen erlaubt.
Frist: Die Anlage EÜR reichst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ein. Ohne Steuerberater ist das in der Regel der 31. Juli des Folgejahres (§ 149 AO). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich.
Du kannst die Anlage EÜR direkt in Mein ELSTER ausfüllen oder über eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle übermitteln. Letzteres spart Zeit, weil die Software deine erfassten Buchungen automatisch in die richtigen Zeilen einsortiert.
Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest
Private und betriebliche Ausgaben vermischen. Führe von Anfang an ein separates Geschäftskonto. Das macht die EÜR und eine eventuelle Betriebsprüfung um ein Vielfaches einfacher.
Belege nicht aufbewahren. Du bist gesetzlich verpflichtet, Belege bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Kein Beleg, keine Ausgabe.
Abschreibungen vergessen. Wer teure Anschaffungen sofort voll abzieht, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt.
Umsatzsteuer falsch behandeln. Vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer sind betrieblicher Geldfluss und gehören in die EÜR – ein Klassiker unter den Anfängerfehlern.
Welche Tools dir die EÜR abnehmen
Für die meisten Gründer reicht eine günstige Buchhaltungssoftware. Programme wie sevDesk, lexoffice oder Papierkram kosten ab etwa 10 € im Monat, erfassen deine Belege laufend und erstellen die Anlage EÜR per Knopfdruck inklusive ELSTER-Übermittlung. Wer wenige Buchungen hat, kommt auch mit einer sauberen Excel-Tabelle aus – spätestens ab regelmäßigem Umsatz lohnt sich aber ein Tool.
Du willst von Anfang an sauber aufgestellt sein und nicht erst im nächsten Sommer über deine Belege stolpern? Ein erfahrener Gründercoach – zum Beispiel Marcus Fischer oder Christoph Tschamler – hilft dir, Buchhaltung und Steuern von Tag eins an richtig aufzusetzen. Den kompletten Gründungsweg findest du in unserer Anleitung zum Selbstständigmachen.
Häufige Fragen
Ist die EÜR für Gründer Pflicht?
Wenn du nicht buchführungspflichtig bist, ermittelst du deinen Gewinn per EÜR. Die amtliche Anlage EÜR ist dabei verpflichtend und wird elektronisch über ELSTER abgegeben – eine formlose Aufstellung reicht dem Finanzamt nicht.
Ab wann muss ich von der EÜR zur Bilanz wechseln?
Sobald dein Umsatz über 800.000 € oder dein Gewinn über 80.000 € pro Jahr liegt, kann das Finanzamt die Buchführungspflicht anordnen. Sie gilt dann ab dem folgenden Wirtschaftsjahr, nicht rückwirkend. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen unabhängig davon immer bilanzieren.
Bis wann muss ich die EÜR abgeben?
Die Anlage EÜR reichst du zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein. Ohne Steuerberater ist die Frist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sie sich.
Kann ich die EÜR selbst machen?
Ja. Bei überschaubaren Buchungen ist die EÜR gut allein zu bewältigen – besonders mit einer Buchhaltungssoftware, die die Anlage EÜR automatisch füllt und über ELSTER übermittelt. Ab regelmäßigem Umsatz oder bei Unsicherheiten lohnt sich ein Steuerberater.
Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Bei der EÜR zählt der tatsächliche Geldfluss: Eine Einnahme wird erfasst, wenn das Geld eingeht, eine Ausgabe, wenn sie abfließt – nicht das Rechnungsdatum. Das unterscheidet die EÜR von der Bilanzierung.
Brauche ich für die EÜR ein Geschäftskonto?
Pflicht ist es für Einzelunternehmer und Freiberufler nicht, aber dringend zu empfehlen. Ein getrenntes Geschäftskonto macht die saubere Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen – und damit die EÜR – erheblich einfacher.
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